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Die Kunst bittet zur Kasse

am 11.02.2008 von http://log.handakte.de/

Rund 173.000 Euro soll der Medienkonzern RTL für die Mitarbeit von Dieter Bohlen an die Künstlersozialkasse zahlen. Doch noch streitet sich der Sender mit der Kasse um die Abgabe. Das Problem: Längst ist nicht klar, ob Bohlens Auftritt in der Jury von „Deutschland sucht den Superstar“ eine künstlerische Tätigkeit ist oder nicht. Entscheiden muss das schließlich das Gericht. Ähnlicher Ärger steht etlichen anderen Unternehmen ins Haus.
Denn wie RTL müssen viele Betriebe bereits seit 15 Jahren an die Kasse zahlen – nur wissen sie davon bisher häufig nichts. Die Künstlersozialkasse soll Künstler und Publizisten nicht nur für das Alter, sondern auch gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit …

DSDS ist Kunst!

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Kommentare von Dieter Bohlen und den andere Juroren in der Casting-Show “Deutschland sucht den Superstar” sind Kunst. Sagt das Sozialgericht Köln. Hintergrund dieser Entcheidung ist die Künstlersozialabgabe. Die für die…

Unternehmensabgabe zur Künstlersozialversicherung

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur eine Hälfte der Versicherungsbeiträge; die…

Unternehmensabgabe zur Künstlersozialversicherung

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur eine Hälfte der Versicherungsbeiträge; die…

Künstlerabgabe für “Superstar”-Juroren

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Die Honorare an Juroren der RTL-Castingshow “Deutschland sucht den Superstar” (DSDS) sind in der Künstlersozialversicherung abgabepflichtig. Dies hat der 16. Senat des LANDESSOZIALGERICHTS NORDRHEIN-WESTFALEN mit Urteil vom 04. September…

Dieter Bohlen: Künstler, kein Experte

Telemedicus / Die Juroren-Arbeit bei „Deutschland sucht den Superstar“ von Dieter Bohlen und seinen Kollegen ist als künstlerische Tätigkeit zu bewerten, so dass Kölner Sozialgericht (Az. S 23 KR 3 / 07). RTL muss daher für die Sendungen von 2…

SG Köln: Fernsehsendungs-Jury DSDS KSK-pflichtig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das SG Köln (S 23 KR 3/07) hat entschieden, dass die Deutschland sucht den Superstar-Jury, u.a. mit Dieter Bohlen, eine künstlerische Tätigkeit ausübt und damit die Abgaben für die Künstlersozialkasse anfallen. Es sei - so das Gericht - in Ans…

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Rainer Langenhan

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