Die Kuh muss vom Eis ...

... egal wie - scheint die StA Darmstadt zu denken, die laut Stern und der Blöd-Zeitung jetzt Haftverschonung für Nadja B. unter Auflagen beantragt hat. Über diese Auflagen zu spekulieren, verbietet wohl der Geschmack.

Allerdings sei an dieser Stelle eine kleine Kontrollüberlegung erlaubt: Der Haftbefehlsantrag wurde auf Wiederholungsgefahr gestützt. Eine HIV-Infektion gilt nach bisherigem Stand der Wissenschaft als unheilbar. Die Gefahr, dass ein(e) HIV-Infizierte(r) ungeschützten GV ausübt, ohne über ihre/seine Infektion zu informieren, besteht also lebenslang, zumindest theoretisch, also auch die Wiederholungsgefahr. Aber vielleicht sollte man diese Überlegung gar nicht zu Ende führen. ...

Interessant auch, was Stern weiter vermeldet:

Zudem hat die Staatsanwaltschaft ein immunologisches Gutachten bei medizinischen Experten in Auftrag gegeben. Damit soll geklärt werden, ob ein Mann, der die HIV-Infizierte angezeigt hat, tatsächlich von ihr mit dem Virus angesteckt wurde.

Ach? Und auf diese Idee ist man nicht gekommen, bevor man diese bisher wohl beispiellose Lawine lostrat?

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Themen: Virus , Stern , Darmstadt , Hiv

Erschienen 20. April 2009 auf http://ra-melchior.blog.de.

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