Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens
am 25.10.2007 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Obwohl ca 90 Prozent aller Vergaben unterhalb der Schwellenwerte abgewickelt werden, beschäftigt die Nachprüfung der restlichen 10 % der Vergaben eine stattliche Anzahl von Vergaberichtern in den Vergabekammern des Bundes und der Länder und in den Oberlandesgerichten. Diese Nachprüfungsverfahren sind kostspielig. da die Gegenstandwerte hoch sind!
Die IT-Recht-Kanzlei gibt im Folgenden einen kurzen Überblick über die anfallenden Kosten des Nachprüfungsverfahren:
1. Die Gebühren der Vergabekammern
Die Höhe der Gebühren der Vergabekammer bestimmen sich gemäß § 128 Abs. 2 GWB nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens
Gemäß §128 Abs. 2 Satz GWB beträgt die Gebühr mindestens 2.500 Euro; dieser Betrag kann aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel ermäßigt werden. In Satz 3 wird bestimmt, dass die Gebühr den Betrag von 25.000 Euro nicht überschreiten soll, aber im Einzelfall, wenn der Aufwand oder die wirtschaftliche Bedeutung außergewöhnlich hoch sind, bis zu einem Betrag von 50.000 Euro erhöht werden kann.
§ 128 Abs. 3 GWB Satz 1 bestimmt, dass ein Beteiligter, der im Verfahren unterliegt, die Kosten zu tragen hat. Gemäß Satz 3 gilt, dass lediglich die Hälfte der Gebühr zu entrichten sind, wenn sich der Antrag vor Entscheidung der Vergabekammer durch Rücknahme oder anderweitig erledigt.
Gemäß § 128 Abs. 4 GWB gilt, dass soweit die Anrufung der Vergabekammer erfolgreich war, oder dem Antrag durch die Vergabeprüfstelle abgeholfen wurde, eine Erstattung …
Investorenauswahl einer Kommune unterliegt Vergaberecht
Handakte WebLAWg / Das OLG Düsseldorf hat erneut auf die Investorenauswahl einer Kommune das Vergaberecht für anwendbar erklärt. Der Beschluss schließt sich an die Entscheidungen vom 13.06.2007 (VII-Verg 2/07 – Ahlhorn) und vom 12.12.2007 (VII-Verg 30/07 – Wupp…
BGH: Kosten der Schutzschrift II - Die durch die Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entstandenen Kosten sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Antragsgegner die Antragsr
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat die unterliegende Partei oder im Falle der Antrags- oder Klagerücknahme der Antragsteller oder Kläger (§ 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO) dem Gegner die diesem erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zwecke…
Antrag auf Nachprüfungsverfahren gegen die Auftragsvergabe für Skitunnel in Oberhof
SPORTRECHT / Kurzmeldung: ZDF sport.de <Gegen die Auftragsvergabe für den ersten deutschen Skitunnel in Oberhof hat ein dabei unterlegenes Unternehmen ein Nachprüfungsverfahren beantragt. Darüber wird bei der Vergabekammer des Thüringer Landesverwaltungsam…
“… Ihre Gebühren sind nach unten korrigieren”
RSV-Blog / Regulierungskorrespondenz mit der Sachbearbeiterin der Württ.: “…Zudem weisen wir darauf hin, dass es sich um ein Verwarnungsgeld in Höhe von Euro 35,- handelte, Ihre Gebühren sind daher nach unten zu korrigieren.” Ach, was bin i…
Wettbewerbs- und Vergaberecht: Kein Verwaltungsrechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Unterschwellenbereich
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 2. Mai 2007 (6 B 10.07) festgestellt, dass der Verwaltungsrechtsweg bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bzw. der Vergabe…
VG Hamburg: Verjährung GEZ-Gebühren + Erstattung Anwalts-Kosten
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das VG Hamburg (Urt. v. 26.09.2005 - Az.: 16 K 5938/04 - PDF) hatte über die Verjährung von GEZ-Gebühren und über die Erstattung der Anwalts-Kosten zu entscheiden.Die Klägerin, die durch die Kanzlei Dr. Bahr vertreten wurde, wurde im Jahre 2003…
Vorbehalt der Nachprüfung im Einspruchsverfahren
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Verwertung von Prüfungsfeststellungen, die ohne wirksame Prüfungsanordnung getroffen worden sind, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht generell unzulässig. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Feststellungen im Rahmen eines erstmaligen St…
BILLIGER!
LawBlog / Dass es so was noch gibt: Ab dem 1. Dezember sinken die Gebühren für die Eintragung in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister. Gegenüber der bisherigen Regelung, nach der die Gebühren am Gegenstandswert bemessen wurden, richten…
