Die Karten verheißen nichts Gutes…

…zumindest nicht für denjenigen, der sie sich legen läßt ohne anschließend zu zahlen.

Der Bundesgerichtshof hatte über einen geltend gemachten Vergütungsanspruch einer Kartenlegerin zu entscheiden. Die hatte vom Beklagten zunächst für verschiedene Sitzungen erhebliche Geldbeträge kassiert. Sodann zahlte der Beklagte nicht mehr. Die Klägerin klagte etwas mehr als 6.000 € ein.

Während die Vorinstanzen die Klage jeweils abwiesen, da eine Unmöglichkeit der versprochenen Leistung (Vorhersage der Zukunft) einem Zahlunganspruch entgegenstehe, sprach der Bundesgerichtshof (Urteil v. 13.01.2011, Az.: III ZR 87/10) der Klägerin einen Zahlungsanspruch zu.

Zwar sei die versprochene Leistung in der Tat objektiv unmöglich, dies stehe dem Vergütungsanspruch jedoch nicht entgegen. Denn die Parteien hätten vor dem Hintergrund der Vertragsfreiheit und der Selbst…

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Themen: Kartenleger , Wahrsager , Allgemeines Zivilrecht , Vergütungsanspruch , Objektive Unmöglichkeit

Erschienen 14. Januar 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.

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