Die Karlsruher Fristverlängerungswochen des Dr. Mabuse

Was bisher geschah: Dr. Mabuse (Name geändert) hatte in einer Sache leider das Pech, dass seine Klage vom Amtsgericht abgewiesen wurde. Er ließ die Berufungsfrist reichlich ablaufen und legte dann Berufung beim Landgericht ein, die als unzulässig veworfen wurde. Kein Problem für Dr. Mabuse, dann engagiert er eben einen BGH-Anwalt und legt Rechtsbeschwerde beim BGH ein. Ab hier wird's langweilig: Für die Begründung beantragt der BGH-Anwalt Fristverlängerung um einen Monat, dann beantragt er nochmal Fristverlängerung um einen Monat, dann beantragt er ein weiteres Mal Fristverlängerung um - richtig - einen Monat und jetzt beantragt er Fristverlängerung um nur noch bescheidene zwei Wochen. Der BGH-Anwalt teilt dem Gericht mit, er habe die Sache bearbeitet und seine Überlegungen dem Kläger mitgeteilt. Leider habe er aber noch nicht in Erfahrung bringen können, wie weiter verfahren werden soll. Jemand Hellseher? Vorher in diesem Blog: Dr. Mabuse zieht vor den BGH

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Themen: Bgh , Amtsgericht , Pech

Erschienen 15. Oktober 2007 auf http://www.ra-blog.de.

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