Die Kapitallebensversicherung als Kreditsicherheit
Dient eine Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen, die zum Erwerb von Mietgrundstücken aufgenommen worden sind, so sind die Zinsen für ein zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge aufgenommenes Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
Damit hat der Bundesfinanzhof den Werbungskostenabzug von Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung der Beiträge für eine Kapitallebensversicherung zugelassen, wenn die Versicherung als Bestandteil eines einheitlichen Gesamtkonzepts zur Finanzierung der Anschaffungskosten von Mietgrundstücken dient, für deren Erwerb Darlehen aufgenommen worden sind.
In dem jetzt vom BFH entschiedenen Fall hatte der Kläger im Zusammenhang mit dem Kauf verschiedener, für Vermietungszwecke vorgesehener Immobilien Darlehen aufgenommen, deren Rückzahlung durch gleichzeitig abgeschlossene Kapitallebensversicherungen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren erfolgen sollte. Die Ansprüche aus den Lebensversicherungen wurden an die finanzierenden Kreditinstitute abgetreten. Die Versicherungsprämie finanzierte der Kläger durch verzinsliche Darlehen, wodurch ihm die Aufwendungen entstanden, über deren Abziehbarkeit zu entscheiden war.
Das erstinstanzlich mit dem Fall befaßte Finanzgericht Düsseldorf hatte die Zinsaufwendungen für die Versicherungsbeiträge nicht als Werbungskosten zum Abzug zugelassen, da die Schuldzinsen auch der Absicherung des Todesfallrisikos dienten. Zu Unrecht, wie jetzt der BFH befand.
Schuldzinsen sind nach ständiger Rechtsprechung abziehbare Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige ein Darlehen dazu verwendet, um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, insbesondere indem er damit Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudes finanziert. So beurteilte der BFH im jetzt entschiedenen Fall auch die Schuldzinsen, die der Kläger aufwenden musste, weil er die – selbst nicht abziehbaren - Prämienzahlungen durch Darlehen finanziert hat. Während mit den Versicherungsbeiträgen die Anschaffungsdarlehen getilgt werden und sie deshalb zum privaten Vermögensbereich des Darlehensnehmers zählen, dienen die genannten Schuldzinsen der Finanzierung der Tilgung der Anschaffungskosten und sind deshalb in gleicher Weise zu beurteilen wie Schuldzinsen für ein Anschaffungsdarlehen. Entscheidet sich der Steuerpflichtige – anstelle einer Langfristf…
» Vollständiger ArtikelThemen: Immobilien , Lebensversicherungen , Lebensversicherung , Kreditfinanzierte Lebensversicherung , Schuldzinsen , Kredit Sicherheit Lebensversicherung
Erschienen 29. April 2009 auf http://www.rechtslupe.de.
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