Die Juristen und der Like-Button im Jahr 2011
Anwalt Niemeyer | 20. Dezember 2011 — Verwirrung. Symbolfoto: Jenny Downing/jenny-pics/flickr (Lizenz: CC-BY) Facebooks Like-Button erhitzte dieses Jahr die Gemü…
Verwirrung. Symbolfoto: Jenny Downing/jenny-pics/flickr (Lizenz: CC-BY)
Facebooks Like-Button erhitzte dieses Jahr die Gemüter der IT-Juristen, weil außer Facebook niemand weiß, was das Ding macht. Betreiber von Websites können Ihre Nutzer daher streng genommen nicht – wie es § 13 I TMG vorschreibt – umfassend über die im Hintergrund stattfindenden datenschutzrelevanten Vorgänge informieren. Weitere Fragen führen zu weiteren Unsicherheiten, eine verbindliche Klärung ist bisher nicht in Sicht.
KG: Wettbewerbsrechtlich kein ProblemWer die Schaltfläche integriert und ganz auf entsprechende Informationen in seiner Datenschutzbelehrung verzichtet, ist – so jedenfalls das Kammergericht (KG) im April (5 W 88/11) – wettbewerbsrechtlich nicht angreifbar.
ULD: Datenschutzrechtlich schonNeben dem Wettbewerbsrecht ergeben sich weitere Pflichten für Betreiber von Websites unmittelbar aus dem Datenschutzrecht, über das die Aufsichtsbehörden wachen. Spannend wurde es daher im August, als das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein lautstark kundgab, dass die standardmäßige Einbindung des Knopfes zwangsläufig zu Datenschutzverstößen führe.
Weitere StimmenDer Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtags bewertete die Position des ULD im Oktober als
eine im Ergebnis vertretbare, aber äußerst umstrittene […], deren Erfolgsaussichten unter Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung und der im Schrifttum vorherrschenden Ansichten vom Wissenschaftlichen Dienst als gering eingeschätzt werden.
Schon kurz zuvor kritisierten die Kollegen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags den vom ULD erweckten Eindruck eindeutiger Datenschutzverstöße und resümierten:
Aufgrund der komplexen und unübersichtlichen Rechtslage sowie der Schwierigkeit einer zutreffenden Einordnung der technischen Abläufe ist eine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung aus hiesiger Sicht jedoch nicht möglich.
Hiervon unbeeindruckt schloss der Düsseldorfer Kreis, ein informeller Zusammenschluss der obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich, sich im Dezember dem ULD an und verkündete:
Das direkte Einbinden von Social Plugins […] in Websites deutscher Anbieter, wodurch eine Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter […] ausgelöst wird, ist ohne hinreichende Information der Internetnutzerinnen und -nutzer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unterbinden, unzulässig. […] Wenn sie die über ein Plugin mögliche Datenverarbeitung nicht überblicken, dürfen sie …
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. Dezember 2011 auf http://anwaltniemeyer.de.
Anwalt Niemeyer | 20. Dezember 2011 — Verwirrung. Symbolfoto: Jenny Downing/jenny-pics/flickr (Lizenz: CC-BY) Facebooks Like-Button erhitzte dieses Jahr die Gemü…
Internetrecht München | 13. Dezember 2011 — Der ”Düsseldorfer Kreis”, ein informeller Zusammenschluss der obersten Datenschutzbehörden der Länder, hat in einem aktuellen Besc…
Social Media Recht Blog | 9. Dezember 2011 — So und noch mal Datenschutz. Aber das ist eine zu wichtige Information: Gestern erging ein Beschluss des Düsseldorfer Kreises…
Onlinespielerecht | 5. Oktober 2011 — Die bereits zuvor in diesem Blog dargestellte Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit von Social-Plugins geht in die nächst…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 24. August 2011 — Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein bejaht nunmehr die Frage, ob Facebook Social-Plugins datenschutzkon…
Recht @ EUROFORUM | 14. Dezember 2011 — Am 08.12.2011 hat der sogenannte Düsseldorfer Kreis (die obersten Aufsichtsbehörden für Datenschutz im nicht-öffentlichen Berei…
Web 2.0 & Recht | 9. Dezember 2011 — Im sogenannten "Düsseldorfer Kreis" kommen die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz regelmässig zusammen und besprechen …
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 9. Dezember 2011 — Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis am 08. Dezember 20…
Onlinespielerecht | 19. Dezember 2011 — Der Düsseldorfer Kreis, das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten, hat sich Anfang Dezember mit Social Networks befass…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 15. Dezember 2011 — Die zum sog. Düsseldorfer Kreis zusammengeschlossenen obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bere…
Die Gefällt-mir-Buttons von Facebook, Google+ und Twitter sind ein Datenschutzproblem. Das 2-Klick-Konzept auf heise online entschärft es.