Die Jahreskarte des Ratsmitglieds als Ermessensfehler

Das OVG Lüneburg hatte über die Beeinträchtigung von Anwohnern durch typischen Freizeitpark-Lärm zu entscheiden. Dabei förderte es im Rahmen der Prüfung von Ermessensfehlern interessante Umstände zu Tage: Gesicherte Erkenntnisse darüber, dass die Schreie der Achterbahnnutzer ernsthafte Gesundheitsgefahren für die Nachbarschaft zur Folge hätten, bestehen nicht. Die Abwägungsentscheidung ist auch nicht deshalb zu beanstanden, weil d…

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 11. August 2010 auf http://www.jurabilis.de.

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