Die Internet-Fußnote und das Wettbewerbsrecht

Das deutsche Wettbewerbsrecht ist streng. Allerdings ist nicht alles, was dem Wettbewerber nicht passt, auch „abmahnbar“ und am Ende zu verbieten. Einem DSL-Anbieter, der einem Konkurrenten mit einem besonders spitzfindigen Angriff das Leben schwer machen wollte, hat das Landgericht Hamburg (Urteil v. 24.02.2011, 327 O 469/10) nun geradezu schulmäßig die Grenzen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aufgezeigt.

Stein des Anstoßes war der irgendwo am Ende einer mehrzelligen Fußnote zu einem Flatrate-Angebot auf der Internetseite des Anbieters enthaltene, als allgemeiner Preisänderungsvorbehalt gemeinte Hinweis:

„Angebote gültig bis 03.08.2010 für Internet und Telefon Neukunden.“

In dem Fußnotentext sah das angreifende Unternehmen den Versuch, den Verbraucher unter Druck zu setzen. Mit dem Hinweis, so die Klägerin, würde eine „zeitliche Befristung“ für das Angebot herbeigeführt. Tatsächlich sei das Angebot aber überhaupt nicht befristet gewesen. Dies sei als irreführende „Scheinaktion“ zu werten, weil das Angebot keine Sonderaktion darstelle, sondern als dauerhaftes Angebot den regulären Preis bewerbe.

Nachdem das abgemahnte Unternehmen die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert hatte, zog der klagende DSL-Anbieter vor das LG Hamburg. Das deklinierte die von der Klägerin aufgehäuften Paragrafen des UWG schulmäßig durch – und wies den Unterlassungsanspruch unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zurück:

Keine Veranlassung des Verbrauchers zu einer sofortigen Entscheidung

Nach § 3 Abs. 1, Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 7 des Anhangs dürfen zwar bestimmte Waren oder Dienstleistungen allgemein oder zu bestimmten Bedingungen nicht nur für einen sehr begrenzten Zeitraum als verfügbar beworben werden, um den Verbraucher zu einer sofortigen geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, ohne dass dieser Zeit und Gelegenheit hat, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden. Im konkreten Fall passe die Vorschrift allerdings nicht:

„Die Angabe ‚Angebote gültig bis 03.08.2010‘ sagt nämlich für sich genommen noch nichts darüber, ob es tatsächlich objektiv eine Befristung des Angebots gibt oder nicht. Dies kommt durch die Formulierung ‚gültig bis‘ zum Ausdruck. Damit bleibt schlichtweg offen, wie es nach dem Ablauf der Gültigkeitsperiode mit dem Angebot und der zugrunde liegenden Preisgestaltung weiter gehen solle.“

Kein übertriebenes Anlocken

Es sei – durch den Text in der Fußnote – auch nicht von einem „übertriebenen Anlocken“ im Sinne des § 4 Nr. 1 UWG auszugehen:

„Die Annahme der Klägerin, die Werbung übe einen zeitlichen Druck auf die Verbraucher aus, kann […] nicht geteilt werden. Dies gilt insbesondere, weil es sic…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Rechtsprechung , Wettbewerb , Gewerblicher Rechtsschutz , LG Hamburg , Befristung , Uwg , Irreführung , Landgericht Hamburg , Grenzen , Angriff , Blacklist , Technology, Media & Telecoms (tmt) , Preiswerbung , 327 O 469/10 , Abmahnung Unterlassungserklärung , Fußnotenhinweis , übertriebenes Anlocken

Erschienen 24. Mai 2011 auf http://www.cmshs-bloggt.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

"grundsatz Der Preisklarheit Und Preiswahrheit": LG Frankfurt a.M.: Keine Preisklarheit bei Internet-Vertragsfallen - Wird ein Sternchenhinweis bei einem anmelde- und kostenpflich…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 9. März 2008 — 1. § 1 Abs. 6 Satz 2 der Preisangabenverordnung (PAngV) enthält die Verpflichtung, die gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV anzugebenen P…

OLG Stuttgart: "billiger" - Bewerbung befristeter Preisnachlässe - Zwar ist der Hinweis auf die Informationen über die Bedingungen…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 31. März 2007 — 1. Preisnachlässe sind betragsmäßig oder prozentual festgelegte Abschläge vom angekündigten oder allgemein geforderten Preis. Der …

OLG Köln: "XXL-Wochenende" - Die Werbung mit einer Preissenkung von mindestens 26% an einem bestimmten "XXL-Wochenende" (5 Tage) i…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 23. April 2008 — 1. Preisgegenüberstellungen mit eigenen früheren Preisen sind irreführend, wenn der frühere Preis nicht unmittelabr vor der Preish…

BGH: Eröffnungsangebote mit Preisgegenüberstellung ohne Befristung unzulässig

wekwerth.de | 5. Dezember 2011 — Die Spielarten bei der Werbung mit herausgestellen Preisen sind mannigfaltig. Die Palette reicht von Eröffnungsangeboten über …

OLG Hamm: Intransparente Gutschein-Werbung - Eine Werbung mit einem Preisnachlass in Form eines Gutscheins mit einem festen Wert m…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 8. Juli 2009 — 1. Bei einem Preisnachlass in Form eines Gutscheins, der unter bestimmten im Rahmen einer Werbung mitgeteilten Bedingungen gewährt…

Zur Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen

Die herrschende Meinung | 27. März 2010 — (pm) Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein H…

UWG Bedingungen Auf Gutschein: OLG Hamm: Intransparente Gutschein-Werbung - Eine Werbung mit einem Preisnachlass in Form eines Gutscheins mit einem festen Wert m…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 8. Juli 2009 — 1. Bei einem Preisnachlass in Form eines Gutscheins, der unter bestimmten, Rahmen einer Werbung mitgeteilten Bedingungen gewährt w…

BGH: Hermes-Werbung unzulässig – zur Irreführung bei Paketpreisvergleichen

Dr. Graf | 30. Juni 2010 — Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.11.2009 (Az. I ZR 141/07) entschieden: 1. Die Unvollständigkeit oder Einseitigk…

Werbung mit dem „CE“ - Zeichen: Nicht per se wettbewerbswidrig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 8. Juli 2011 — Bereits mehrfach hatten Gerichte in der Vergangenheit entschieden, dass Werbung mit dem „CE“ - Zeichen wettbewerbswidrig sei. D…

OLG Hamm: Frühbucherrabatt für Spätbucher wettbewerbswidrig?

Kurz Pfitzer Wolf | 3. November 2010 — Was war passiert?In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Reiseveranstalter für Kinder- und Jugendreisen auf seiner Internets…