Die infame Verteidigung des Roland Koch
am 16.11.2006 von http://www.strafblog.de
Infamie unterstellt die ZEIT dem hessischen Ministerpräidenten Roland Koch bei dessen heftigen Reaktionen gegen den Vorsitzenden der Freien Wähler Hessens, den Bad Sodener Rechtsanwalt Thomas Braun, der ihm verwirft, man habe die Freien Wähler mit der Zusage einer Wahlkampfkostenerstattung gegen einen zu erklärenden Verzicht auf die Teilnahme an den nächsten Landtagswahlen kaufen wollen. Alles spreche dafür, dass Braun in der Sache Recht habe. Die Gespräche mit den Freien hätten unmittelbar nach den letzten Kommunalwahlen, bei den die Freien gut abgeschnitten hatten, in den Räumen der hessischen CDU und nicht etwa in der Staatskanzlei stattgefunden, wie sich das in einer überparteilichen Angelegenheit gehört hätte. Unbestritten sei auch der Inhalt der Offerte an die Freien: Rückwirkende Wahlkampfkostenerstattung, deren Berechtigung ja wohl nicht vom Verhalten bei zukünftigen Landtagswahlen abhängen könne. Unbestritten sei auch, dass den Freien mitgeteilt wurde, die dritte Lesung des Gesetzentwurfs zur Wahlkampfkostenerstattung werde erst stattfinden, wenn über die Kandidatur der Freien zur Landtagswahl entschieden sei. Braun habe mit seiner Sachdarstellung nichts anderes getan, als die Wahrheit zu sagen. Insoweit sei die Behauptung Kochs, Braun handele aus gekränkter Eitelkeit, weil er zu Zeiten seiner CDU-Mitgliedschaft nicht Bürgermeister von Bad Soden geworden sei, infam. Es sei seltsam, dass Koch sich nur niedere Motive seines Kontrahenten vorstellen könne.
Koch hat sich gestern vor zwei Landtagsausschüssen zu der Angelegenheit geäußert. Laut SPIEGEL-ONLINE will er nie versucht haben, eine Kandidatur der Freien zu den Landtagswahlen mit finanziellen Lockangeboten zu verhindern. Der SPIEGEL weiter: Koch räumte ein, dass im CDU-geführten Innenministerium ein Gesetzentwurf erstellt wurde, nach dem ausschließlich Wählergruppen eine Wahlkampfkostenerstattung für die hessische Kommunalwahl erhalten sollten. Aus Gründen der Gleichbehandlung von Wählergruppen und Parteien sei die CDU zur Mitwirkung an einem solchen Gesetz aber nur dann bereit gewesen, wenn die Freien Wähler ihrerseits auf eine Kandidatur bei Landtagswahlen grundsätzlich verzichtet hätten. Die CDU habe in dieser Frage aus rechtlichen Gründen gar nicht anders handeln können. Wie Innenminister Volker Bouffier (CDU) berichtete, hätte ein entsprechendes Gesetz den Freien Wählern für die Kommunalwahl 2006 eine Wahlkampfkostenerstattung von 288.504 Euro gebracht.
Die Opposition im hessischen Landtag war mit Kochs Äußerungen nicht zufrieden. Koch habe den von den Freien erhoebenen Vorwurf nicht aus der Welt räumen können. SPD und Grüne werden wohl einen Untersuchungsausschuss beantragen, meint das Nachrichtenmagazin.
Autor: RA Rainer Pohlen
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