Die Impressumspflicht für Websites
am 26.03.2008 von http://www.nennen.de/
Die allgemeinen Informationspflichten sollen sicherstellen, dass unmissverständlich klargestellt wird, mit wem man in geschäftlichen Kontakt tritt. Befinden sich die erforderlichen Angaben nicht auf der Startseite (Homepage), sind für weiterführende Links Bezeichnungen zu wählen, die verständlich sind und dem Nutzer ohne weiteres bereitstehen. Es genügt, wenn die Anbieterkennzeichnung über zwei Links „Kontakt" und „Impressum" erreichbar ist, so der BGH in seiner Grundsatz-entscheidung Mitte 2006. Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin reiche auch eine Schaltfläche mit der Bezeichnung „mich“. Scrollen und Suchen sollten dem Nutzer keinesfalls zugemutet werden. Leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit liegt jedenfalls nicht mehr vor, wenn der Nutzer über acht Bildschirmseiten scrollen und obendrein nach den Links suchen muss, weil diese nicht am Ende der Seiten angebracht sind, so OLG Brandenburg.
Name, Anschrift der Niederlassung sowie weitere Angaben bei jur. Personen
Anzugeben sind u. a. Name und Anschrift, unter der der Anbieter der Website niedergelassen ist. Erforderlich sind (komplett und ausgeschrieben) Vorname, Hausname sowie die vollständige (ladungsfähige) Anschrift. Die Angabe einer Postfachadresse reicht nicht. Ein Pseudonym wie „Fachhandel 1a“ ist – freilich – ebenfalls unzureichend, so OLG Naumburg. Bei einer juristischen Person, etwa bei GmbH oder Verein, ist zusätzlich über Rechtsform und Vertretungsberechtigten sowie das Register, in das sie eingetragen ist, nebst Registernummer zu informieren. Für bestimmte Fälle, etwa bei ausstehenden Einlagen oder Liquidation, verlangt das Gesetz weitere Informationen.
Angaben für Kontakt und Kommunikation
Erforderlich sind ferner Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter der Website ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.
Eine E-Mail-Adresse ist also unbedingt anzugeben. …
LG Essen: Ein Kontaktformular ist keine Adresse der elektronischen Post - Allein das Bereitstellen eines Kontaktformulars im Impressum einer Internetseite genügt den Anforderungen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG nicht.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Regelungen des § 5 Telemediengesetz (TMG) sind im Interesse des Verbrauchers erlassene Schutzvorschriften, die das Marktverhalten regeln sollen. Eine Verletzung dieser Vorschrift indiziert deshalb gemäß den §§ 4 Nr. 11, 2 Abs. 1 Nr. 2 U…
BGH (I ZR 190/04): EUGH soll zur Impressumspflicht Entscheiden - Ist die Angabe der Telefonnummer im Impressum Pflicht?
Recht für Verbraucher / BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 190/04 Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche As…
Bundesgerichtshof : Ist die Angabe der Telefonnummer im Web-Impressum notwendig? - BGH legt EuGH zur Vorabentscheidung vor.
MEDIEN INTERNET und RECHT / Vorlagebeschluss des BGH vom 26.04.2007 - Az. I ZR 190/04 <b>Ausgangspunkt</b> <br> Nach Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie 2000/31/EG (= <i>Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 20…
Anbieterkennzeichnung im Internet
Recht und Gesetz / Der BGH hat verschiendene strittige Punkte über die Impressumspflicht in Internet klar gestellt. Hierauf weis die Rechtsanwaltskanzlei Salzbrunn und Birkhahn hin. 1. Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwe…
Das Impressum -ein alter Hut ?
Ratgeber IT-Recht / Keineswegs, denn immer noch fehlt auf vielen Seiten ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Impressum, daher:Ein Impressum muss her!Die Content-Provider, also alle Anbieter von Inhalten auf Websites, Unternehmenspräsentationen, online Ausg…
Aktuelle Rechtsprechung zu Impressumspflichten im Internet
Ref. Niemeyer / Zwei jüngst bekannt gewordene Urteile befassen sich mit der konkreten Ausgestaltung der Impressumspflichten im Internet. Das Landgericht Essen hat in seinem Urteil vom 19. September 2007 (Aktenzeichen: 44 O 79/07) festgestellt, dass die Verwendung e…
