Die Impressumsfalle ist überall: Abmahnung wegen Google Places

Das Impressum ist ein wichtiger rechtlicher Bestandteil im Internet. Das ist jedem Webseitenbetreiber mittlerweile klar. Auch ist klar, dass es wegen falscher Angaben im Impressum zu kostspieligen Abmahnungen kommen kann. Das gilt nicht nur bei falschen, sondern bereits bei veralteten Angaben im Impressum.

Mittlerweile sind Unternehmen aber nicht nur auf der eigenen Seite präsent, sondern auch auf vielerlei (Social Media-) Plattformen sowie Orts- und Branchenverzeichnissen. Eines dieser Dienste ist ‘Google Places’. Unternehmen können sich dort registrieren lassen, um leichter im Netz gefunden zu werden.

Der Fall

Wie die Kollegen von Res Media berichten, musste sich das Landgericht München (Az. 17 HK O 5636/11) sich mit der Frage beschäftigen, ob unrichtige Angaben bei ‘Google Places’ ein Abmahngrund darstellen.

Konkret ging es um ein Unternehmen, dass in seinem Profil bei Google Places einen falschen Geschäftssitz angegeben hat.

Die Richter haben entschieden, dass eine fehlerhafte Ortsangabe bei Google Places wettbewerbswidrig ist. Dies ist der Fall, wenn wie hier potentielle Besucher des Profils durch falsche Ortsangaben irregeführt werden könnten.

Fazit

Für alle unternehmerischen Webseiten bestehen konkrete Informationspflichten; dazu gehört das sogenannte Impressum. Die dort zu machenden Angaben hängen von der Rechtsforum und/oder dem Beruf des Anbieters ab und folgen…

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Themen: Tmg , Google , Wettbewerb , Impressum , Abmahnung , Landgericht , Mitbewerber , Facebook , Twitter , Preissuchmaschine , Preissuchmaschinen , Ortsangabe , Google Places
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 7. Juni 2011 auf http://www.advisign.de/blog/.

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