Die Immendorf-Bibel und der Schrecken des Deuteronomiums
Am Wochenende habe ich in einer Frankfurter Buchhandlung ein Exemplar der Immendorf-Bibel erstanden, ein fast 1.000 Seiten starkes
im Din A4-Format mit 24 Bildern des Düsseldorfer Malers Jörg
Immendorf. Ich habe am Wochenende ein wenig darin herumgeblättert und seit langem mal wieder einen Blick ins 5. Buch Mose, das
Deuteronomium, geworfen. Das ist zum Teil schon erschreckend, was da so drinsteht. Die von Moses proklamierten Strafen sind bisweilen
gnadenlos und die Todesstrafe eine Selbstverständlichkeit. Manchmal begegnen mir Richter, denen ich eine alttestamentarische
Einstellung zum Strafen vorwerfe. Jetzt weiß ich wieder besser, wovon ich dann rede. Aber manche der angeordneten Rechtsfolgen sind
auch unkonventionell und erscheinen fast schon liberal. Fragt sich nur, wer schwerer unter der Strafe trägt, der Täter oder sein
Opfer. Beispiel: "Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er ein unberührtes Mädchen vergewaltigt, muss er dem Vater des Mädchens 50
Silberstücke geben. Er muss das Mädchen zur Frau nehmen, weil er es entjungfert hat; er darf es zeitlebens nicht mehr wegschicken."
(5. Buch, 22. Kap., 28-29) Weniger nachvollziehbar erscheint mir - gemessen an unseren heutigen Vorstellungen - die folgende Regel:
"Wenn zwei Manner in Streit geraten sind und die Frau des einen kommt ihrem bedrängten Mann zu Hilfe und packt den anderen bei den
Hoden, dann dürft ihr kein Mitleid mit ihr haben; ihr müsst ihr die Hand abhacken." (5. Buch, 25 Kap., 11-12) Interessant auch die
Regeln zur Ehe mit kriegsgefangenen Frauen: "Wenn einer von euch unter den Gefangenen ein Mädchen sieht, das ihm so gut gefällt, dass
er es heiraten möchte, darf er es mit sich nach Hause nehmen. Dort soll das Mädchen sich den Kopf kahl scheren, die Nägel schneiden,
neue Kleider anziehen und einen Monat über seine erschlagenen Eltern trauern. Danach darf der Betreffende es zur Frau nehmen. Wenn
ihm die Frau später nicht mehr gefällt, muss er sie freigeben. Er darf sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin
behalten; denn sie ist seine Frau gewesen." (5. Buch, 21. Kap., 10-14) Fazit: Der Blick ins Gesetz erleichtert bekanntlich die
Rechtsfindung. Der Blick ins Alte Testament zeigt dem Strafverteidiger, wie gut wir´s bei aller berechtigten Kritik an manchen
gesetzlichen Verirrungen doch heute haben ... Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER