Die IFK schätzt sehr
am 13.11.2006 von http://drms.de/keineSau
Eine der Firmen, die sich mit zumindest fragwürdigen Angeboten ihr Geld verdient, die Fa. ifk Institut für Konsumforschung AG die im schweizerischen Zug Ihr Zuhause haben will, bedient sich der DIS Deutschen Inkassostelle GmbH zu Forderungseintreibung.
Auch dort versucht man mit Zuckerbrot
Da unsere Auftraggeberin Sie als Proband sehr schätzt, haben wir kein Interesse gegen Sie weitere Schritte einzuleiten.
und Peitsche
Sollten wir aber nach Ablauf der oben genannten Frist keinen Ausgleich der offenen Forderungen feststellen, werden wir unserer Mandantin empfehle rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
und dann eine spezifizierte Aufstellung, welche Kosten in einem Gerichtsverfahren auf einen zukommen können. Schön aufgeschlüsselt, für das Mahnverfahren, das Verfahren über den VB-Antrag und die Gerichts- und Anwaltskosten im Streitverfahren. Summieren sich nach deren Berechnung- bei einer urspünglichen Forderungssumme von unter 60,00 EUR auf immerhin 311,40 …
Deutsche Inkassostelle droht mit nichtssagendem Urteil
verbraucherrechtliches! / Die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH aus Eschborn legt nach und verschickt erneut Mahnungen - in dem hier vorliegenden Fall für die Papagayo Freedom Ltd.. In dem Schreiben liest man dann Im Falle der ausbleibenden Zahlung wird unsere Auftraggeberin i…
Kollegenfrust
RA-Blog / Der getrenntlebende Mann einer Mandantin hat diese verklagt und verloren. Kosten und Zinsen wurden tituliert, da er nicht freiwillig gezahlt hat. Die Mandantin wollte erstmal nicht vollstrecken. Einige Zeit später sollte ein kleines Sparguthaben g…
Kein Dispute-Antrag bei .eu-Domain – nur Sperrung im Rahmen eines (schieds)gerichtlichen Verfahrens möglich
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Während es bei rechtlichen Auseinandersetzungen um .de-Domains die Möglichkeit gibt, schon ohne Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens einen Dispute-Antrag zu stellen, mit dem die Übertragung der Domain auf einen Dritten verhindert…
Richtig mahnen
Kanzlei Finkenzeller & Kollegen - Rechtsanwälte in Ingolstadt / Erschienen im “Tip” am 17.09.2008 Richtig mahnen Hartnäckig hält sich das Gerücht, einen säumigen Schuldner stets dreimal mahnen zu müssen, ehe man die Forderung gerichtlich geltend machen kann. Also schickt man dem Zahlungsunwillige…
Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren
Jurabilis / Bei einem schriftlichen Vorverfahren kann der Beklagte den Anspruch noch sofort i.S. von § 93 ZPO anerkennen, wenn die Verteidigungsanzeige keinen auf Abweisung der Klage gerichteten Sachantrag enthält. Der Kläger erhob eine Schadensersatzkl…
Auch ich bin kein Betrüger
Andere Ansicht / Nicht nur das Berlin Blawg hat die Spam-Mail bekommen. Ich auch. Und auch ich soll ein Betrüger sein. Und wenn ich mich nicht zu den Vorwürfen äußere, dann sind die Vorwürfe wohl war. Meint zumindest der Versender der nachfolgenden Mail. Betr…
