Die Hauptversammlung
am 14.09.2005 von http://www.law-blog.de/
Als Leiterin der Rechtsabteilung der WANDERER WERKE AG bin ich neben den vielfältigen und abwechslungsreichen Tätigkeiten als Justiziarin eines börsennotierten Unternehmens auch für die rechtliche und organisatorische Vorbereitung sowie die Durchführung der jährlichen Hauptversammlung zuständig. Eine Hauptversammlung unterliegt einem strengen gesetzlichen Rahmen, der nicht zuletzt hohe organisatorische Anforderungen an die entsprechenden Abteilungen stellt. Wegen der Brisanz und Tragweite des Themas für ein Unternehmen, halte ich es für sinnvoll oder zumindest nicht uninteressant, in einem Beitragszyklus „Rund um die Hauptversammlung“ einzelne Beiträge zu den wichtigen Themenkomplexen, wie Versammlungsort, Zeitplan, rechtliche Rahmenbedingungen, UMAG, Tagesordnung etc. hier in das law-blog einzustellen, gespickt mit dem ein oder anderen praktischen Tipp.
Ich hoffe, mit diesen Beiträgen Mitstreitern und/oder Interessierten Anregungen, Hilfestellungen oder einfach nur einen Einblick in diese zweifelsohne spannende Thematik verschaffen zu können.
Ausgangspunkt für unsere Betrachtung soll die Hauptversammlung eines im SDAX notierten mittelständischen Unternehmens, der X-AG, sein, welches seine nächste Hauptversammlung sagen wir für den 24. Mai 2006 in München angekündigt hat. Auf dieses Datum ist auch die Beitragsreihenfolge bezogen. Weitere notwendige Hypothesen für unser Beispielunternehmen werden an den jeweilig passenden Stellen angestrengt.
Eine der ersten …
Denics Generalversammlung
domainblog / Denic eG hatte zur außerordentlichen Generalversammlung gebeten, da einige Mitglieder Unmut äußerten. Doch bewegt hat sich nichts: Wie heise.de berichtet, wies die Generalversammlung alle Vorschläge der Aufmüpfigen zurü…
Zu lange Hauptversammlung
Blickpunkt Recht & Steuern / Nach der gesetzlichen Regelung des § 121 Abs. 3 S. 2 AktG muss mit der Einladung zur Hauptversammlung lediglich der Beginn der Hauptversammlung festgesetzt werden, nicht aber auch das voraussichtliche Ende der Hauptversammlung. Was aber ist in den F…
Dividendenstichtag
Law-Blog / Die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn, sprich die Dividende. § 58 Absatz 4 AktG verbürgt dieses Recht. Da die Hauptversammlung einen Gewinnverwendungsbeschluss zu treffen hat, ist der Anspruch des Aktionärs vor der Hauptversammlung no…
Die Hauptversammlung: der Tag X
Law-Blog / Bereits im vergangenen Jahr habe ich begonnen, Themen rund um eine Hauptversammlung in das Blog einzustellen. Nach der Einführung, gabe es Beiträge zum Zeitplan, der Tagesordnung, dem Versammlungsort und dem UMAG. Unsere Muster AG, die X-AG, hätte…
Die Hauptversammlung: Die Tagesordnung
Law-Blog / Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, nicht notwendig börsennotiert, ist nach § 123 AktG mindestens 30 Tage vor dem Tag der Versammlung einzuberufen. Die Einberufung hat dabei unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen. Sinn und Zwe…
Die Hauptversammlung: Der Versammlungsort
Law-Blog / Was Fussball mit dem Aktienrecht zu tun hat, merkt derjenige, der jetzt noch keinen Versammlungsort in München für die Hauptversammlung seiner Gesellschaft für das Jahr 2006 hat. In der Zeit von Mai bis Anfang Juli ist München komplett ausgebuch…
Mehrtägige Hauptversammlungen wegen der EU-Aktionärsrechterichtlinie?
Unternehmensrechtliche Notizen / Wird die Richtlinie wie angedacht umgesetzt, drohen mehrtägige Veranstaltungen. So wird der Brüsseler DAI-Repräsentant im heutigen Handelsblatt (Printausgabe, S. 15) zitiert. Der Artikel im Handelsblatt führt weiter aus, der RL-Entwu…
