Die Hansestadt Hamburg, das legale File-Sharing und die noch legaleren Tauschbörsen…..

Im Internet findet man in Foren und anderen dubiosen Quellen tausende Hinweise, was man denn machen soll, wenn es zu einer sogenannten File-Sharing-Abmahnung kommt. Die Hinweise sind manchmal seltsam, machmal falsch und machmal richtig. (Wie man diese Hinweise einschätzen sollte hat der Kollege Dr Damm hier gut erkärt) Aber es sind eben Foren, da sollte man sich auf die Tipps der mehr oder minder Ahnungslosen nicht unbedingt verlassen, sondern bei Unsicherheit eher eine fachkundigen Ratschlag durch spezialisierte Kanzleien einholen, auch wenn das eben Geld kostet. Aber lieber vorher etwas Geld für eine Beratung investiert als Hinterher viel Geld für ein Gerichtsverfahren zu zahlen.

Eben fällt mir aber eine hochwertige bunte Broschüre der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz aus Hamburg mit offensichtlich hoher Auflage und der Zielrichtung “Schüler” in die Hand. Was man in dieser “staatlichen” Broschüre liest, lässt jeden Troll-Foren-Hinweis in sanftem Licht erscheinen:

Unter dem Stichwort “File-Sharing” ist dort zu lesen:

“Für file-sharing benötigst du eine spezielle Software. Dieses Programm erlaubt anderen Nutzern den Zugriff auf ausgewählte Bereiche deines Rechners und die Benutzung der dort abgelegten Dateien (z.B.: Anhören von dort abgelegten Musikstücken). Im Gegenzug hast du die Möglichkeit dir Dateien (z.B. Filme) auf anderen Rechnern anzuschauen. Beim file-sharing werden keine Kopien erstellt. Das gegenseitige Teilen von Rechnerkapazitäten hat dem Ganzen seinen Namen gegeben.

Gefahr: Du öffnest deinen Rechner für Außenstehende und solltest zur Sicherung deiner persönlichen, nicht freigegebenen Dateien, für eine sehr hohe Sicherheitsbarriere sorgen.”

Oh…Oh…., da hat jemand den unterschied zwischen “Dateifreigabe” und dem “File-Sharing” im tatsächlichen Sinne nicht wirklich verstanden.

Aber es wird noch besser, denn direkt danach kommt die Definition der “Tauschbörsen”:

Bei einer Tauschbörse musst du Dateien hineingeben, um welche herausnehmen zu können. Das beinhaltet der Begriff „Tauschen“.Gegen das Tauschen von selbst erstellten Bildern oder Musikstücken gegen die Werke eines anderen Künstlers spricht nichts. Bei dem Tausch fremder Dateien ist die Gefahr einer Abmahnung jedoch sehr groß. Grund hierfür ist zum einen der sehr lockere Umgang der Teilnehmer mit Urheberrechte und zum anderen die sehr einfache Überwachung von Tauschbörsen darauf.

Hinweis:

Gerade die Musikindustrie überwacht diese Tauschbörsen. Auch das Herunterladen für private Zwecke hat schon zu Abmahnungen mit hohen finanziellen Forderungen geführt.

Die Erläuternug von File-Sharing war schon schlimm, aber die Erläuterung der Tauschbörse ist noch schlimmer. Weiß Cornelia Prüfer-Storcks was Ihre Behörde da verbrochen hat ?

Zur Klarstellung:

U…

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Themen: Tauschbörsen , It-recht , Filesharing , Hamburg , Musik , Mp3 , Filme , File Sharing , Bittorrent , Usenet , Unsinn , Sharehoster , File-sharing , Täuschen , Broschüre , Behörde Für Gesundheit Und Verbraucherschutz , Dateien , Divxx
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 18. November 2011 auf http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress.

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