Unsinnige Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen (1)
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 23. Februar 2010 — Aufgrund der Tatsache, dass in der anwaltlichen Beratungspraxis und in diversen Foren im Internet regelmäßig “todsichere Tipps”…
Auf zum dritten Teil der Serie. Als bisherige “Handlungsalternativen” hatten wir die völlige Ignoranz und das Telefonat in die Höhle des Löwen. Es bleibt:
III. Am besten, ich unterschreibe und zahle und habe dann meine Ruhe
Für viele Betroffene ist klar, dass sie die Rechtsverletzung nicht begangen haben. Manch einer war es nicht selbst, sondern “versehentlich” der Neffe, der zu Besuch war oder vielleicht auch die Ehefrau. Etliche Betroffene denken dann darüber nach, mit einer Unterschrift und einer Zahlung sehr schnell Ruhe zu bekommen. Der Schuss kann gehörig nach hinten losgehen!
Man stelle sich vor, es wird vorgeworfen, einen Titel aus einer Top100 CD Compilation angeboten zu haben. Der dargestellte Dateiname gibt nur die Top100 Zusammenstellung wieder, nicht den Liedtitel selbst. Wer hier vorbehaltslos die Unterlassungserklärung unterzeichnet und zahlt, der gesteht unter Umständen die Rechtsverletzung ein. Vertritt die abmahnende Kanzlei mehrere Rechteinhaber, die in der betreffenden Top100 Kollektion enthalten sind, wird eine Verteidigung gegen weitere Abmahnungen erheblich erschwert.
Ob einzelne Rechteinhaber (oder deren Prozessvertreter) untereinander eingestandene Rechtsverletzungen austauschen, ist nicht bekannt. Manchmal hat es freilich den Anschein.
Schließlich muss auch beachtet werden, dass Abmahnkanzleien evtl. bei späteren möglichen Abmahnungen zunächst prüfen, ob es vom zuvor bereits einmal Abgemahnten vernünftigen Gegenwind gab. Es erscheint denkbar, Daten hierzu gibt es freilich nicht, dass derjenige, der sich mit anwaltlicher Hilfe gegen eine Abmahnung wehrt, von der gleichen Abmahnkanzlei zukünftig tendenziell eher nicht mehr in Anspruch genommen wird. Aber, das ist sicherlich Spekulation.
Schließlich spricht ein weiterer Punkt erheblich gegen die Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärungen. Abgesehen vom Schuldeingeständnis enthalten derartige Unterlassungserklärungen meist weitreichende Verpflichtungen zu Schadensersatz, ungerechtfertigten Vertra…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. Juli 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 23. Februar 2010 — Aufgrund der Tatsache, dass in der anwaltlichen Beratungspraxis und in diversen Foren im Internet regelmäßig “todsichere Tipps”…
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