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Die Grenze ist das Leben

am 31.01.2006 von http://www.kadlicz.twoday.net

Unter dieser Überschrift berichten die Salzburger Nachrichten über eine Entscheidung den OGH (12 Os 114/05i) in der nur das festgehalten wird, was eigentlich recht klar im Gesetz steht.

Einem 15-jährigem wurde eine Diversion (Reaktionen des Staates außerhalb eines förmlichen Strafverfahrens, also etwa Täter-Opfer-Ausgleich, Geldbuße und gemeinnützige Leistungen - so kurz und treffend im SN-Artikel) angeboten, obwohl er bei einem Verkehrsunfall eine Radfahrerin getötet hatte.

Das geht nicht meint der OGH.
§ 7 JGG (JugendGerichtsGesetz)regelt, dass auch bei Jugendlichen die Normen über die Diversion, die sich in der StPO befinden anwendbar sind. Und dort ist im § 90a StPO geregelt, dass ein Vorgehen mit …

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