Die Gothaer und die Mietwagenkosten
am 12.03.2007 von Unfall - Blog
Mal wieder ein schöner Textbaustein – diesmal von der Gothaer:
„Mietwagenkosten sind nur in begründeten Fällen zu erstatten, wenn dringender Fahrbedarf besteht und eine kostengünstigere Beförderungsart (Bus, Bahn, Taxi, etc.) im Einzelfall nicht möglich ist. Aber auch dann sind Preisvergleiche bei mehreren Mietwagenunternehmen vorzunehmen. Erkundigungen nach allen Tarifgestaltungsmöglichkeiten der befragten Unternehmen unter Berücksichtigung des persönlichen Fahrbedarfs und der Dauer des unfallbedingten Ausfalls sind erforderlich.”
Ein solches Schreiben erreicht den Geschädigten Tage nach dem Unfall, wo er in aller Regel wohl längst einen Mietwagen hat – so er nicht ohnehin stattdessen lieber die Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nimmt.
„... nur in begründeten Fällen …, wenn dringender Fahrbedarf besteht und eine kostengünstigere Beförderungsart … im Einzelfall nicht möglich ist” – ist zwar so nicht richtig, klingt aber unheimlich wichtig, oder? (Dass die Beweislast hierfür im Zweifel bei der …
Gothaer - scheut das Urteil
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Gothaer - kleinlich + unbelehrbar
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Die Gothaer und ihre Textbausteine
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Formulare im Angebot der Gothaer Versicherung
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Formular-Center
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Unfall - Blog / Die Provinzial kannte ich bis jetzt als angenehme Versicherung, die nicht lange feilschte und lieber Schadensfälle schnell erledigte – das scheint vorbei zu sein. Mich erreichte folgendes Schreiben: „Das uns vorgelegte Gutachten &…
