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Die Geschichte mit der Möhre

am 07.02.2006 von strafblog

Heute war der 4. Verhandlungstag im einem Berufungsverfahren vor dem hiesigen Landgericht. Es geht um Vergewaltigung der Ehefrau in 2 Fällen, davon einmal mittels einer Möhre. Erstinstanzlich war der Mandant, damals noch anderweitig verteidigt, nach einer insgesamt zweistündigen Verhandlung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Auf Rat seines damaligen Verteidigers hatte er den Akt mit der Möhre eingeräumt, insoweit aber Freiwilligkeit geltend gemacht. Das hat er im Berufungsverfahren widerrufen. Der Anwalt habe ihm einen Freispruch in Aussicht gestellt, wenn er den äußeren Tatbestand einräume. Darauf habe er sich verlassen. Der sei immerhin der Fachmann(???).

Es ist nicht einfach, ein Berufungsverfahren unter Widerruf früherer Aussagen zu führen. Da müssen schon plausible Begründungen her. Es ist auch nicht unbedingt einfach, die Glaubwürdigkeit einer Hauptbelastungszeugin anzukratzen, der in erster Instanz einfach alles geglaubt wurde und die scheinbar genau weiß, was sie will. Nämlich, dass ihr Noch-Ehemann so lange wie möglich hinter Gittern verschwindet und dann in sein Heimatland ausgewiesen wird. Das hat sie deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Verteidigung muss sensibel geführt werden, weil man ja nicht weiß, was tatsächlich passiert ist. Sie muss aber auch engagiert geführt werden, weil ja die Option der Unschuld besteht. Und weil nur derjenige verurteilt werden darf, dem die Schuld in rechtsstaatlich einwandfreier Weise ohne vernünftige Zweifel nachgewiesen werden kann. Ohne vernünftige Zweifel. Für mich haben sich in der Hauptverhandlung viele Widersprüche aufgetan, die ich in meinem heutigen sehr ausführlichen Plädoyer im einzelnen dargelegt habe. Die Kammer hat aufmerksam zugehört. Die Staatsanwaltschaft hat Verwerfung der Berufung beantragt.

Die Kammer sieht ausführlichen Beratungsbedarf. Sowas kann man nicht ad hoc entscheiden. Dafür ist die Angelegenheit zu bedeutsam. Die Argumente der Verfahrensbeteiligten, insbesondere auch die der Verteidigung, sollen sorgsam geprüft werden. Jetzt gibt´s einen 5. Verhandlungstag, an dem dann das Urteil verkündet werden soll. Ich bin gespannt.

Autor: RA Rainer Pohlen

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