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Die Geschichte der Robe

am 02.01.2006 von http://www.roben-shop.de/blog

Der preußische König Friedrich Wilhelm I. führte die Robe für Anwälte ein. Als Herrscher eines absolutistischen Staates, in dem des Königs Wille Gesetz war, hatte er nicht viel übrig für die Advokaten, sie waren ihm ein Dorn im Auge. So erließ er am 15.12.1726 eine Kabinettsorder für Gerichte und Juristen-Fakultäten:
“Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.”
Nach der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 2. und 3. Januar 1849 war die neue Amtstracht nunmehr wie folgt beschaffen:
„Die Amtstracht der Richter, Staatsanwälte, Gerichtsschreiber und Rechtsanwälte soll aus einem schwarzen Gewande, weißer Halsbinde und schwarzem Baret bestehen.
Das bis über die Mitte des Unterschenkels herabreichende faltenreiche, mit weiten offenen Aermeln versehene und vor der Brust zu schließende Gewand wird aus Wollstoff gefertigt. Um den Hals läuft ein 16 Centimeter breiter Besatz in Form eines flach anliegenden Ueberschlagkragens, welcher sich an den Vorderseiten des Gewandes bis zum unteren Rande desselben in 11 Centimeter Breite fortsetzt. Die Aermel zeichen am unteren Rande einen Besatz von 8 Centimeter Breite. Der Besatz ist für die Richter und Staatsanwälte von schwarzem Sammet, für die Rechtsanwälte von schwarzer Seide. Das Amtsgewand der Gerichtsschreiber hat einen schmalen Umschlagkragen und ist ohne Besatz.
Das Baret besteht aus einem rund geschnittenen und leicht gefalteten Kopfteile von schwarzem Wollstoff, um welchen sich ein nur am unteren Theile befestigter, oben aber frei abstehender und an beiden Kopfseiten mit einem dreieckigen Einschnitt versehener …

Beschaffenheit der Robe - Rechtsverordnung aus 1849

Roben-Blog / Nach der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 2. und 3. Januar 1849 war die neue Amtstracht nunmehr wie folgt beschaffen: „Die Amtstracht der Richter, Staatsanwälte, Gerichtsschreiber und Rechtsanwälte soll aus einem schwarzen Gewande, wei…

Anordnung über die Amtstracht Robe aus 1963

Roben-Blog / Anordnung über die Amtstracht bei den ordentlichen Gerichten AV d. JM vom 5. Februar 1963 (3152 - I B. 5) - JMBl. NRW S. 49 - I. Personenkreis 1. Zum Tragen einer Amtstracht sind berechtigt und verpflichtet: a) Berufsrichter, Handelsrichter sowie di…

Das kleine Schwarze vor Gericht

Obiter Dictum / “[…] an die Sitzungsvertretung bei der Staatsanwaltschaft während meiner Referendarszeit habe ich ebenfalls traumatische Leihroben-Erinnerungen: Hatte seinerzeit Kleidergröße 48 und deshalb das Vergnügen, in letzter Minute ein kleines…

Roben der Welt

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Juristen tragen in vielen Ländern der Welt vor Gericht als “Berufstracht” (so § 20 BORA) eine Robe. Angeblich geht das auf das Jahr 1694 in England zurück. In Deutschland wird diese einheitliche Bekleidung der Juristen auf eine angebli…

Amtstracht

LawBlog / Oha, in Bayern gibt es gar kein Gesetz, das Anwälte zum Tragen einer “Amtstracht” (Robe, weißes Hemd, weiße Krawatte) verpflichtet. Dafür entdeckt das Oberlandesgericht München ein mehr als hundertjähriges Gewohnheitsrecht. Und kick…

Schwarz auf weiß…

mepHisto-bLAWg / …haben die obersten bayerischen Hauptstadtrichter jetzt noch einmal klargestellt, wie der gemeine Advokat sich vor Gericht angemessen zu kleiden hat: Rechtsanwälte haben vor Gericht eine Amtstracht bestehend aus schwarzer Robe, weißem Hemd un…

Schwarz auf weiß…

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