Die geheimnisvolle Kombination aus mystischen Zahlen und Buchstaben: das Aktenzeichen

... ist gar nicht mal so geheimnisvoll oder mystisch, wie man das annehmen könnte

Neulich rief mich ein Mandant an, der das gerichtliche Aktenzeichen brauchte, weil das Arbeitsamt (Entschuldigung: die Arbeitsagentur) es haben wollte. Für gewöhnlich teile ich auf solche Anfragen mit, dass man es oben rechts in der Terminsladung des Gerichts finden könne, die ich übersandt hatte; in diesem Fall hatte ich allerdings ausnahmsweise den Termin nur per Email mitgeteilt, weswegen er das Aktenzeichen nicht hatte.

So ein Aktenzeichen beim Arbeitsgericht sieht in der Regel etwa wie folgt aus:

6 Ca 4589/11

Die Bedeutung dieses Aktenzeichens ist schnell aufgeschlüsselt.

Die 6 ganz vorne steht für die sechste Kammer.

Das Ca ist das Registerzeichen; diese sind bundeseinheitlich geregelt. In diesem Fall steht das Ca für eine Sache im allgemeinen Zivilrecht am Arbeitsgericht (1. Instanz), also ein sogenannter Bürgerlicher Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Geht das Ganze in die Berufung zum LAG, wird aus dem Ca ein Sa. Beim BAG wird es dann zu AZR. (eine ganz ordentliche Aufstellung der gerichtlichen Registerzeichen findet sich hier: http://www.code-knacker.de/registerzeichen.htm )

Die 4589 steht für die laufende Eingangsnummer, hier also die 4589ste Ca-Sache an dem Gericht und jetzt kommt es

die /11 steht für "im Jahr 2011"

Wir haben es hier also mit dem 4589sten Bürgerlichen Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tun, die an diesem Gericht im Jahr 2011 eingegangen ist und vor der 6. Kammer verhandelt wird.

Nach diesem System funktionieren alle Aktenzeichen bei allen Gerichtszweigen.

Man findet übrigens nicht selten Zeitungsberichte von irgendwelchen Urteilen, die angeblich auch noch ein neues Grundsatzurteil sein sollen. Drunter findet sich dann meist sogar ein Aktenzeichen, etwa 1 Ca 245/09. Nach dem oben Gelernten wissen wir jetzt, dass es eine Zivilsache beim Arbeitsgericht (der 1. Instanz) war. Bereits daraus können wir auch erkennen, dass es alles mögliche ist, bloß kein Grundsatzurteil. Im Regelfall wird uns in diesen Artikeln aber mit keiner Silbe mitgeteilt, bei welchem örtlichen Gericht so entschieden wurde. Mit dieser Angabe können wir also absolut überhaupt nichts anfangen!

Wie aber sagt man das jetzt am besten am Telefon jemandem, der diese Systematik naturgemäß nicht kennt?

Man macht es dann doch noch am ehesten so, wie es der Normalbürger machen würde:

"Sechs Groß C klein a vier fünf acht neun Schrägstrich elf"

Unter Profis heißt das dann:

"Sechs C A fünfundvierzigneunundachtzig aus elf" oder auch "in der Ca-Sache bei der sechsten Kammer, das ist die fünfundvierzigneunundachtzig au…

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Themen: Email , Kammer

Erschienen 26. November 2011 auf http://stuwal.blog.de.

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