Die gefährliche Angabe "versicherter Versand"
1. Immer wieder stößt man als Käufer auf die Angabe "versicherter Versand" oder das Gegenteil "unversicherter Versand". Nach den Urteilen vom Landgericht Stuttgart vom 26.06.2008 - Az. 35 O 66/08 und dem älteren Beschluss des LG Hamburg vom 06.11.2007 - Az. 315 O 888/07 ist allerdings Vorsicht geboten.2. In den letzten Monaten kam es zu bei gewerblichen Verkäufern zu vermehrten Abmahnungen bei dem Gebrauch der Worte "unversicherter Versand", weil diese Angabe nach Meinung der Abmahnenden den Käufer in die Irre führt und damit wettbewerbswidrig ist. Grund dafür ist, dass der Verkäufer durch diese Angabe den Eindruck bekomme könnte, er hafte für den Verlust oder für Schäden an der Ware auf dem Transportweg.3. Viele gewerbliche Verkäufer veranlasste dies dazu den Button "versicherter Versand" zu wählen. Das Ziel war, den Kunden über die eigene Haftung des Unternehmens für den Transportweg aufzuklären.4. Doch auch diese Angabe führte zu Problemen. Nach Beschluss des LG Stuttgarts wurde es einem Verkäufer, der auf der Plattform ebay angemeldet ist, vom Gericht per einstweiliger Verfügung untersagt die Angabe "versicherter Versand" zu benutzen. Begründet wurde dies mit der schon vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Pflicht des Verkäufers, dieses Risiko zu übernehmen. Mit einer solchen gegebenen S…
» Vollständiger ArtikelThemen: Hamburg , Landgericht Stuttgart , Ebay Verpflichtung Zum Versicherten Versand
Erschienen 1. Oktober 2008 auf http://www.drbuecker.de.
Ist versicherter Versand wettbewerbswidrig?
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MEDIEN INTERNET und RECHT | 6. Januar 2009 — 1. Ist beim Versendekauf (hier: Internetkauf eines Goldbarren) der versicherte Versand der Kaufsache vereinbart, weicht der Verkäu…
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MEDIEN INTERNET und RECHT | 22. Dezember 2008 — LG Coburg, Urteil vom 12.12.2008 - Az. 32 S 69/08 - rk; AG Coburg, Urteil vom 12.06.2008 - Az. 11 C 1710/07 Verpflichtet sich der …

