Die fürsorgliche Richterin

Bußgeldsachen sind Massenware. Ich kann es gut verstehen, dass mancher Richter vor den Aktenbergen kapituliert und in eine Abwehrmentalität verfällt. Ziel: eine Hauptverhandlung möglichst vermeiden.

Um gerade Verkehrssünder zu einer Einspruchsrücknahme zu bewegen, erteilen diese genervten Richter im Vorfeld gerne Hinweise. Zum Beispiel, dass die Radarfalle dem Gericht hinreichend bekannt ist und diverse Sachverständige in letzter Zeit bestätigt haben, die Anlage sei technisch in Ordnung.

Eine für mich neue Prozessvermeidungsstrategie wendet eine Bußgeldrichterin am Amtsgericht Euskirchen an. Sie schreibt mir, nachdem ich gegen den Bußgeldbescheid wegen einer Temposünde Einspruch eingelegt habe:

… beabsichtigt das Gericht bei der Frage der Ordnungsgemäßheit der durchgeführten Messung ein Sachverständigengutachten einzuholen. Da hierdurch erhebliche Kosten verursacht werden, die im Fall einer Verurteilung von dem Betroffenen zu tragen sind, wird rechtliches Gehör gewährt.

Das klingt nur vordergündig nett. Gemessen wurde nämlich an einem stationären Blitzer, der ausweislich des Messprotokolls in der betreffenden Woche immerhin 243 Temposünder überführte. Man darf also mit Fug und Recht vermuten, dass der Richterin schon mal der eine oder andere Fall vorgelegen hat, in dem die Anlage eine Rolle spielt.

Interessanterweise verrät die Richterin in ihrem Brief nicht, wieso sie von sich aus – also quasi von Amts wegen – so große Zweifel an der Messung hat, dass ein Sachverständiger sich die Sache ansehen soll. Ich habe für meinen Mandanten bislang jedenfalls noch nicht gesagt, warum wir das Bußgeld anfechten. Es könnte zum Beispiel auch sein, dass er nicht der Fahrer ist.

Die Zweifel des Gerichts sind also hausgemacht – wenn sie denn überhaupt echt sind. Ich bezweifle das. Denn dann läge es ja nahe, dass die Richterin auch gleich erklärt…

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Erschienen 11. Januar 2012 auf http://www.lawblog.de.

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