Die Frage nach Krankheiten im Bewerbungsgespräch führt zu einem Entschädigungsanspruch des Bewerbers wegen vermuteteter
Diskriminierung
entscheidet
gegen den am 17.12.2009, der im
Bewerbungsgespräch nach Krankheiten fragt und den Verdacht äußert, dass der Bewerber chronisch krank ist.
Stellt der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch Fragen nach einer Erkrankung und äußert er, dass beim Bewerber Anzeichen für eine
Erkrankung vorliegen, dann wird vermutet, dass die Absage der wegen einer vermuteten Behinderung erfolgt.
Bundesarbeitsgericht, vom 17. Dezember 2009 – 8 AZR
670/08 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 8. Juli 2008 – 8 Sa 112/08 -
von Marcus Bodem (Fachanwalt für
Arbeitsrecht) Berlin
1. Nach § 7 I 2 AGG ist die Benachteiligung eines Beschäftigten auch dann untersagt, wenn der Arbeitgeber ein Diskriminierungsmerkmal
nur annimmt. Die in einem Bewerbungsgespräch gestellten Fragen nach näher bezeichneten gesundheitlichen Beeinträchtigungen können auf
die Nachfrage, ob eine Behinderung vorliege, schließen lassen.
Der verklagte Arzt war zugleich Inhaber einer in Forschung und Entwicklung im Medizinbereich tätigen Firma. Er hatte über die
Bundesagentur eine Stelle ausgeschrieben. Der Kläger war während eines der Bewerbungsgespräche gefragt worden, ob er psychiatrisch
oder psychotherapeutisch behandelt werde. Er wurde aufgefordert, zu unterschreiben, dass dies nicht der Fall sei. Außerdem äußerte
der Arbeitgeber, dass aus seiner Sicht bestimmte Anzeichen beim Kläger auf “Morbus Bechterew” (Form der rheumatische Erkrankung)
schließen ließen.
Der Kläger forderte § 15 II AGG.
Das Arbeitsgericht …
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