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Die Formulierung “ohne konkreten Anlass” ist zu unbestimmt

am 20.09.2005 von http://log.handakte.de/

Die in einem Unterlassungsantrag wegen der Berichterstattung über einen strafrechtlich verurteilten Ex-Minister verwendete Formulierung “ohne aktuellen Anlass” ist zu unbestimmt, da sie auslegungsbedürftig und nicht geeignet ist, das zu unterlassende Handeln hinreichend konkret zu bezeichnen; vielmehr legt die Formulierung ein abstraktes Verbot der Berichterstattung nahe. Auch die weitere Formulierung “insbesondere wie ..” grenzt den Umfang des Verbotes …

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