Die Forderung des Ex-Mandanten

Im Mai 2009 habe ich dem Mandanten die Bestätigung der Staatsanwaltschaft geschickt, daß das gegen ihn geführte Verfahren eingestellt worden ist. Man hatte ihm vorgeworfen, im besoffenen Kopf den Kunden eines Kiosks mit beschuhtem Fuß in die Weichteile getreten zu haben.

Der anschließende Kontakt zwischen dem Mandanten und den beiden Polizeibeamten hatte dann auch einen gewissen Unterhaltungswert. In der Strafanzeige war zu lesen:

Er schrie herum und bezeichnete die polizeilichen Maßnahmen als “Bullenscheiße”. Weiter äußerte er gegenüber den eingesetzten Beamten:” Ihr seid genau solche Nazis, wie die “Bayernbullen!”

Gefährliche Körperverletzung, einfache Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte stand auf dem roten Deckel der Ermittlungsakte.

Mit einigen Klimmzügen und viel Glück war es mir gelungen, dem Staatsanwalt eine Einstellung gegen Zahlung von 150 Euro (ja, in Worten: einhundertundfünfzig) aus dem Kreuz zu leiern. Diese Auflage hat der Mandant auch erfüllt, deswegen wurde das Verfahren endgültig eingestellt. Das Mandat war abgeschlossen, habe ich dem Mandanten stolz wie Oskar mitgeteilt.

Glück gehabt, dachte ich mir. Und hatte eigentlich einen zufriedenen Mandanten erwartet. Eine Reaktion kam aber erst im Dezember 2009, also sieben Monate später. Da verlangte (ja, verlangte) der Mandant erst eine erneute Besprechung über den Fall und dann sollte ich ihm auch nochmal die gesamte Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft besorgen. Dazu war ich jedoch nur nach Einwurf weiterer Münzen bereit. Irgendwie schien mein Ansinnen ihm nicht gefallen zu haben, denn gestern erhielt ich Post von ihm:

Sehr geehrter Herr Hönig,

Da Sie ‘die Sache’ – wie von ihnen mitgeteilt – als abgeschlossen betrachten sind die bei ihnen vorhandenen Akten und Auf…

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Themen: Oskar , Mandat , Nazis , Mandanten

Erschienen 12. Januar 2010 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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