BT: öffentliche Anhörung zur Finanztransaktionssteuer
STEUERRECHT | 25. November 2011 — Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wird am Mittwoch, den 30.11.2011 zwischen 13.00 und 16.00 Uhr eine öffentliche …
Die Kommission hat am 28.09.2011 ihren Vorschlag für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgestellt. Die Steuer würde auf alle zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen mit Finanzinstrumenten erhoben werden, sofern mindestens eine Transaktionspartei in der Europäischen Union ansässig ist. Der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem Steuersatz von 0,1 % und Derivatkontrakte mit einem Steuersatz von 0,01 % besteuert werden. Dadurch wären jährliche Einnahmen von etwa 57 Milliarden Euro möglich. Nach dem Vorschlag der Kommission soll die Steuer am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Die Kommission hat aus zwei Gründen die Einführung einer neuen Steuer auf Finanztransaktionen vorgeschlagen:
Erstens soll sichergestellt werden, dass der Finanzsektor in Zeiten der Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten einen angemessenen Beitrag leistet. Der Finanzsektor hatte einen wesentlichen Anteil an der Entstehung der Wirtschaftskrise, während die Regierungen und damit die Bürger Europas die Kosten für die massiven durch Steuergelder finanzierten Rettungspakete für den Finanzsektor getragen haben. Zudem wird der Sektor im Vergleich zu anderen Sektoren gegenwärtig zu gering besteuert. Der Vorschlag würde zu erheblichen zusätzlichen Steuereinnahmen aus dem Finanzsektor führen, die den öffentlichen Kassen zufließen sollen.
Zweitens würde ein koordinierter Rahmen auf EU-Ebene zur Stärkung des EU-Binnenmarktes beitragen. Gegenwärtig wenden zehn Mitgliedstaaten eine Art Finanztransaktionssteuer an. Durch den Vorschlag würden neue Mindeststeuersätze eingeführt und die unterschiedlichen in der EU bereits bestehenden Finanztransaktionssteuern harmonisiert. Dies wird zur Verringerung von Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt beitragen, von riskanten Handelsgeschäften abhalten und die regulatorischen Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Krisen ergänzen. Die Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene würde die Position der EU in der Debatte über gemeinsame Regeln zur Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer, insbesondere im Rahmen der G20, stärken.
Die Einnahmen durch die Steuer würden zwischen der EU und den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Ein Teil der Steuer würde als EU-Eigenmittelquelle genutzt werden, durch die die nationalen Beiträge teilweise verringert werden könnten. Die Mitgliedstaaten können sich zu einer Erhöhung des Einnahmeteils entscheiden, indem sie Finanztransaktionen mit einem höheren Steuersatz belegen.
Algirdas Semeta, Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: “Mit diesem Vorschlag wird die Europäischen Union zum Wegbereiter für die Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer. Unser Vorschlag ist wohl durchdacht und praktikabel. Ich bin mir sicher, dass diese Steuer die Erwartungen der EU-Bürger im Hinblick auf einen angemesse…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. September 2011 auf http://www.gabler-steuern.de.
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Hans-Ulrich Dietz, Frankfurt(Main) , Glattbach, Aschaffenburg, Tax accountancy/Auditing, Academia, Others, Financial Services, Public Relations & Communications