Die Filesharing-Abmahnung und die Rechtschutzversicherung
Aus aktuellem Anlass dürfen wir an dieser Stelle noch einmal auf verschiedene Dinge im Zusammenhang mit urheberrechtlichen
Abmahnungen und Rechtschutzversicherungen hinweisen:
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1. Alle uns bekannten Allgemeinen Rechtschutzbedingungen schließen derzeit eine Eintrittspflicht der (RSV) bei
urheberrechtlichen Sachverhalten aus. Es mag sein, dass langjährigen Kunden auf Kulanz-Basis die Kosten einer Rechtsberatung
erstattet werden, verpflichtet ist die Rechtschutzversicherung hierzu nicht. Lesen Sie daher im Zweifelsfall die Ihrem Vertrag
zugrunde liegenden Allgemeinen Rechtschutzbedingungen und verlassen Sie sich keinesfalls blind auf Aussagen von
Versicherungsvertretern oder Anwälten, dass die RSV die Sache schon übernehmen würde.
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2. Rechtschutzversicherungen empfehlen auch in Angelegenheiten, in denen sie keine Leistungen erbringen, gerne einen rechtlichen
Beistand. Manchmal ist dies ein der Versicherung.
Oftmals sind dies aber auch sogenannte Kooperationspartner. Gelegentlich empfehlen Versicherungsvertreter vor Ort auch einfach einen
ortsansässigen Anwalt.
Vertrauen sie diesen Empfehlungen nicht blind! Wird ein Jurist der Versicherung empfohlen bzw. werden sie mit einem solchen
verbunden, dann müssen sie damit rechnen, dass dieser ggf. nicht für Fehler in seiner rechtlichen Auskunft haftet.
Wir ihnen ein empfohlen, so inform…
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