Die Fiktion des § 10 AÜG oder wie entsteht ein Arbeitsverhältnis
am 10.08.2007 von http://www.recht-blog.com
Im vorliegenden Fall liegt eine Entscheidung des Arbeitsgericht Freiburg vor. Es hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob und ab wann ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher vorliegt, wenn der Verleiher ohne eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung tätig wird.
Immer wieder gern gelesen auch die Ausführungen zu den Pflichten bzw. der Leistungspflicht des Verleihers:
Zitat” Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt hat”
Dieser Punkt wird oft übersehen, wenn es um die Frage geht ob man gegenüber einem Personalleasing Unternehmen Ansprüche auf Schadensersatz hat, wenn der Arbeitnehmer nicht so arbeitet wie gewünscht oder erhofft.
Hier die komplette Entscheidung
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