Die fehlende Steuerakte
am 27.02.2008 von http://www.meisen.info
Das Finanzamt kann aufgrund der Feststellungslast die Änderung eines Folgebescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO nicht mit der Begründung ablehnen, es bestünden wegen Fehlens der Steuerakten Unklarheiten über die im ursprünglichen Folgebescheid angesetzten Besteuerungsgrundlagen, wenn die Ursachen für die Unklarheiten der Finanzverwaltung zuzurechnen sind.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. November 2007 - X R 11/07
Kindergeld, Einkommensgrenze und das BVerfG
Blickpunkt Recht & Steuern / Ein bestandskräftiger Bescheid, mit dem die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld im laufenden Kalenderjahr wegen der den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) voraussichtlich übersteigenden Einkünfte und Bezüge des…
Betriebsübertragung gegen Angehörigenrente
Blickpunkt Recht & Steuern / Sind aufgrund eines Schenkungsversprechens von Todes wegen (§ 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB) wiederkehrende Leistungen an einen vom Vermögensübergeber bestimmten Dritten zu erbringen, sind diese Leistungen erbrechtlichen Verpflichtungen gleichzus…
“Jahresgleiche” Realisierung von Körperschaftsteuerguthaben
Blickpunkt Recht & Steuern / Ein durch die sog. Nachsteuerregelung des § 37 Abs. 3 KStG 2002 begründetes Körperschaftsteuerguthaben kann - entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 6. November 2003, BStBl I 2003, 575 Tz. 40 - nach § 37 Abs. 2…
Gehaltsrückzahlung
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Rückzahlung ursprünglich als laufender Arbeitslohn gezahlter Beträge gilt nicht schon in dem Kalenderjahr als abgeflossen, in dem der laufende Arbeitslohn selbst als bezogen galt. Die Rückzahlung ist vielmehr erst im Kalenderj…
Einzelbüros statt Großraumbüro
Blickpunkt Recht & Steuern / Wer ein Großraumbüro in Einzelbüros unter Verwendung von Rigips-Ständerwerk umbaut, kann den dafür entstehenden Aufwand nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs sofort als Erhaltungsaufwendungen bei…
Baulandverkäufe als landwirtschaftliche Hilfsgeschäfte
Blickpunkt Recht & Steuern / Grundstücksveräußerungen sind erst dann Gegenstand eines selbstständigen gewerblichen Grundstückshandels und nicht mehr landwirtschaftliche Hilfsgeschäfte, wenn der Landwirt über die Parzellierung und Veräu&sz…
