“Die Fahne hoch!”
am 14.05.2008 von Handakte WebLAWg
Der Einzelrichter der 23. Zivilkammer hat heute im Rechtstreit zwischen einem Konzeptkünstler und der Landeshauptstadt München das Urteil verkündet (Az. 23 O 6414/07).
Der Künstler verklagte die Landeshauptstadt München auf Schadensersatz wegen eines verloren gegangenen Kunstwerkes. Das Kunstwerk bestand aus verschiedenen Fahnen und wurde im Jahr 1991 (!) angefertigt und 1991 (!) in der städtischen Galerie im Lenbachhaus ausgestellt. Gegen dieses Kunstwerk ging damals die Firma Ruhrgas gerichtlich vor, weshalb es vor Ausstellungsende abgenommen wurde und bei der Stadt München verblieb.
Im Jahr 2006 -anläßlich seines 70ten Geburtstages- erinnerte sich der Künstler und Kläger wieder an dieses …
“Die Fahne hoch!”
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