Die etwas andere Weihnachtspost von U + C
In einschlägigen Anwaltsforen wurde gestern von einer Briefflut der im Filesharing-Bereich einschlägig bekannten Kanzlei Urmann +
Collegen berichtet. Die Kanzlei lässt offenbar allen angeblichen Tätern einer Urheberrechtsverletzung der peinlichen Art eine etwas
“andere Weihnachtspost” zukommen. Darin wird der vermeintliche Verletzer aufgefordert nunmehr nach RVG und einem von 25.000,- € sowie als Schadensersatz ein Art
“Weihnachtsgeschenk” in Höhe von 1.286,80 € an die Rechteinhaber bzw deren Anwälte zu überweisen.
Begründet wird dies mit dem “von Gerichten üblicherweise angenommenen Streitwert von 15.000-30.000 €”. Leider werden entsprechende
Entscheidung insbesondere in Bezug auf die P-Filme nicht genannt. Andere Entscheidungen, wie etwa das AG Halle (Streitwert 1.200,- €
für einen Film) oder selbst das LG Magdeburg, welches – wie viele Gerichte – mittlerweile von einem Streitwert von 10.000,- € für das
“Filmetauschen” ausgeht, werden nicht zitiert. Ob tatsächlich ein solcher Streitwert zwischen 15.000 – 30.000 € von einem einzelnen
Gericht zugesprochen wird, insbesondere bei den P-Filmen, die oft von abgemahnt werden, ist völlig offen. Dies hängt auch davon ab, welche Argumente dem Gericht für seine
Entscheidung vorgelegt werden.
Jedenfalls habe auch ich als Anwalt von 2 betroffenen Mandanten gleich zwei der netten Briefe bekommen, wobei die Kanzlei U + C
sparsamerweise beide Briefe in einem Umschlag versendet hat, was mir nur zufällig aufgefallen ist, da ich von der sonst bei vielen
Kollegen üblichen Abschrift ausgegangen bin. Daher konnte ich feststellen, dass hier mal wieder die Serienbrieffunktion zugeschlagen
hat, da lediglich der Name und der Betreff sich unterschieden, sonst jedoch alles übereinstimmte, wie auch schon die Kollegen
Breuning & Winkler berichteten.
Angesichts dieser extensiven Serienbriefleidenschaft aller Abmahnanwälte in allen Anschreiben (ich habe in den letzten 2 Jahren
außergerichtlich keinen individuell auf meine Einwendungen eingehenden Schriftsatz der jeweil…
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