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DIE ERSTE

am 04.01.2005 von LawBlog

Gerade die erste einstweilige Verfügung in diesem Jahr erwirkt:
1. Der Antragsgegnerin wird es es untersagt, über den Antragsteller wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, der Antragsteller
- verursache nachts (durch Besuche) übermäßigen Lärm im Haus F.- Straße 129;
- verseuche die Haustür und das Treppenhaus mit Giften;
- habe die die Haustür und andere Gegenstände der Antragsgegnerin mit Flüssigkeiten oder anderen Dingen beschmutzt;
- habe der Antragsgegnerin hinterher spioniert und diese mit Telefonanrufen belästigt;
- wolle die Antragsgegnerin töten, um an ihre Wohnung zu gelangen;
- füge der Antragsgegnerin und ihrer Tochter Gesundheitsschäden zu;
- trage die Schuld dafür, wenn der Antragsgegnerin und ihrer …

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