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Die Erinnerungslücke des Roland Koch

am 18.11.2006 von strafblog

SPD und Grüne im hessischen Landtag wollen dem Hamburger Abendblatt zufolge am kommenden Dienstag einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss beschließen, der sich mit dem angeblichen Erpressungsversuch des hessischen Ministerpräsidenten gegenüber den Freien Wählern im Zusammenhang mit der Wahlkampfkostenerstattung beschäftigen soll. Koch und die Vertreter der Freien sollen gegebenenfalls unter Eid vor dem Untersuchungsausschuss aussagen. Vier Vertreter der Freien Wähler behaupten bislang, Koch habe ihnen im April einen konkreten Zeitplan für eine Gesetzesinitiative präsentiert, die den Wählergruppen einen Euro pro erzielter Stimme bei Kommunalwahlen garantiert hätte. Die entscheidende dritte Lesung des Gesetzes solle jedoch erst erfolgen, nachdem die Landesversammlung der Freien Wähler verbindlich beschlossen habe, nicht bei der Landtagswahl 2008 anzutreten. Ohne Verzicht auf die Wahlteilnahme gebe es auch kein Geld, so soll die in Kochs Worten kaum verborgene Botschaft gelautet haben.

Koch bestreitet dies und will dies auch unter Eid bekräftigen. Aber obwohl (oder weil?) die Angaben seiner Kontrahenten recht präzise sind, gibt es ein Problem. Der für seinen scharfen Verstand berühmte Roland Koch erinnert sich nämlich nicht daran, ob über die Frage der dritten Lesung gesprochen wurde. Ich bin nicht in der Lage, mich an die Frage der dritten Lesung zu erinnern, soll er gesagt haben und irgendwie erinnert mich das an einen Blackout des damaligen Bundesinnenministers Zimmermann in den 70er Jahren.

Im Strafprozess haben wir es da einfacher. Wir können dem Mandanten gegebenfalls raten, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Dann muss er sich nicht in die Erinnerungslosigkeit flüchten. Im politischen Leben geht das aber nicht so ohne weiteres, da muss vielleicht schon mal öfter ein Blackout her. Außerdem kann man ja tatsächlich mal was vergessen, das ist mir auch schon passiert.

Autor: RA Rainer Pohlen

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