Die Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1.1.2007 und deren Auswirkungen auf abzurechnende Bauleistungen
am 18.11.2006 von http://www.heinicke.com
Wie bekannt, wird zum 1.1.2007 die Umsatzsteuer von 16% auf 19% erhöht. Es stellt sich damit die Frage, wie Bauleistungen abzurechnen sind.
Maßgeblich für den Umsatzsteuersatz, welcher in der Schlussrechnung zu berücksichtigen ist, die Frage, wann die Bauleistungen vollständig fertig gestellt ist, das heißt abnahmereif ist und abgenommen wird. Nicht maßgeblich ist, wann welche Zahlungen geleistet werden. Ist eine Bauleistung im Jahre 2006 fertig gestellt und abgenommen, so unterliegt der gesamte Werklohn einem Umsatzsteuersatz von 16% und zwar unabhängig davon, ob die Schlussrechnung noch im Jahr 2006 oder im Jahr 2007 gestellt wird beziehungsweise fällig wird. Es kommt also nicht auf das Datum der Schlussrechnung an, sondern ausschließlich auf das Datum der Fertigstellung. Eine Mangelhaftigkeit der Werkleistung ist er dabei nur dann von Relevanz, wenn Mängel in einem Ausmaß bestehen, die dazu führen, dass das Werk noch nicht abnahmereif ist....
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