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Die Entdeckung der Langsamkeit

am 04.03.2005 von Streitsache / Blog

Wer zu langsam arbeitet, muss mit Kündigung rechnen. Dies berichtete der Informationsdienst Handbuch ArbeitGeberRechte unter Berufung auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (AZ 2 Ca 254/04).Benötigt ein Mitarbeiter für die Aufgaben mehr als doppelt so lange wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer, sei keine angemessene Ausschöpfung seiner Fähigkeiten mehr gegeben, befand das Gericht. Die Frau hatte auch …

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Dennis Breuer

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