Die elektronische Akte in Strafsachen

Das BMJ berichtet auf seiner HP über ein Symposium, das heute zur elektronischen Akten in Strafsachen stattgeunden hat. In der Meldung heißt es:

“Experten aus Justiz, Wissenschaft und Wirtschaft zeigten unter anderem Möglichkeiten und Grenzen der IT-Zentralisierung auf und beleuchteten aktuelle Probleme im Zusammenhang mit dem elektronischen Zugang von Bürgern und Rechtsanwälten zur Justiz.

In ihrem Grußwort legte die Staatssekretärin dar, dass die Einführung der elektronischen Akte bereits durch die zunehmend digitale Welt erforderlich sei. Die Justiz müsse diese Entwicklung mitgehen. Daneben sprächen zahlreiche Vorteile der E-Akte – etwa der schnellere Austausch von Akten und dadurch eine Verfahrensbeschleunigung oder bessere Möglichkeiten der inhaltlichen Erschließung – für den Wechsel des Informationsträgers.

Das Bundesministerium der Justiz will durch eine eigens eingerichtete Projektgruppe „Elektronische Akte in Strafsachen“ bis zum Jahresende 2011 ein Entwurf zur Änderung der Strafprozessordnung vorlegen, der auch in diesem Bereich eine elektronische Aktenführung ermöglicht.

Vor über zehn Jahren sind mit dem Formvorschriftenanpassungsgesetz und mit dem Zustellungsreformgesetz erste Schritte zu einer Öffnung der Justiz für einen elektronischen Rechtsverkehr unternommen worden. Im Jahre 2005 wurde die elektronische Aktenführung durch das Justizkommunikationsgesetz in nahezu allen Verfahrensordnungen zugelassen.

Das Strafverfahren wurde damals jedoch von diesen Änderungen ausgenommen. Als Begründung dafür wurden insbesondere Bedenken bezüglich des Be…

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Themen: Bmj , Ermittlungsverfahren , Symposium , HP , Wechsel , Bundesministerium Der Justiz , Akte , Elektronische Akte , Strafsachen

Erschienen 28. Juni 2011 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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