Durchsuchung Ohne Beschluss: Durchsuchung ohne Beschluss
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Im Rahmen von Ermittlungsverfahren geschieht es nicht selten, dass die Polizei Wohnungen oder Geschäftsräume von Beschuldigten oder auch von anderen Personen zu durchsuchen versucht. In der Regel ist dem in letzter Konsquenz wenig entgegen zu setzen. Allerdings sollten einige grundlegende Dinge beachtet werden, damit eine eventuelle spätere Strafverteidigung nicht von vornherein behindert wird.
Insbesondere sollte keinesfalls in die Durchsuchung eingewillig werden! Erst recht nicht, wenn die Polizeibeamten sogar ohne Durchsuchungsbeschluss vor der Tür stehen.
Dass dies dennoch oftmals geschieht, ist in manchen Fällen eher übereifrigen Polizeibeamten zu verdanken. Der Kollege Siebers weist an dieser Stelle auf einen eben solchen Fall hin, in dem jedoch das Landgericht Hamburg dem polizeilichen Handeln nachträglich einen Korb gab und die erlangten Beweise mit einem Verwertungsverbot belegt sah.
Aus diesem Grund: Lassen sie keinen Polizeibeamten ohne Durchsuchungsbeschluss in ihre Wohnung / Geschäftsräume! Widersprechen sie jeglicher Durchsuchung, auch wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Wenn ihnen ein Beamter verkaufen will, er dü…
» Vollständiger ArtikelErschienen 22. September 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.
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