Die einvernehmliche Scheidung - Voraussetzungen
am 23.09.2008 von http://www.rechtsanwalt-news.de
Viele Eheleute sind sich einig, dass sie geschieden werden wollen. Für diese bietet es sich an eine einv ernehmliche Scheidung durchzuführen um so Zeit und Geld zu sparen.
1. Grundlagen der einvernehmlichen Scheidung
Eine Scheidung erfordert nach den Voraussetzungen des § 1565 BGB, dass die Ehe gescheitert ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und ihre Wiederherstellung nicht mehr erwartet werden kann. Hiervon muß sich das Gericht durch Anhörung der Ehegatten oder gar weitere Beweismittel wie zum Beispiel Zeugen überzeugen, sofern nicht eine gesetzliche Vermutung eingreift. Ein solche unwiderlegliche Vermutung enthält § 1566 I BGB. Hiernach gilt die Ehe als gescheitert, wenn die Ehegatten seit mehr als einem Jahr getrennt leben und übereinstimmend geschieden werden wollen. Liegt dies vor spricht man von einer einverständlichen Scheidung.
2. Vorteile der einverständlichen Scheidung
Die Vorteile der einverständlichen Scheidung sind
die Eheleute müssen, da die gesetzliche Vermutung eingreift, ihre Eheschwierigkeiten nicht offenbaren
die einverständliche Scheidung läßt mehr Raum für eine schnelle und billige Scheidung
3. Voraussetzungen der einverständlichen Scheidung
Die einverständliche Scheidung ist in § 630 ZPO geregelt.
§ 630 ZPO Einverständliche Scheidung (1) Für das Verfahren auf Scheidung nach § 1565 in Verbindung mit § 1566 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss die Antragsschrift eines Ehegatten auch enthalten: 1. die Mitteilung, dass der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen oder in gleicher Weise die Scheidung beantragen wird; 2. entweder übereinstimmende Erklärungen der Ehegatten, dass Anträge zur Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge für die Kinder auf einen Elternteil und zur Regelung …
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