Die einstweilige Verfügung. Teil 3: Die Rechtsfolgen

II. Die Rechtsfolgen der einstweiligen Verfügung

Eine einstweilige Verfügungen muss binnen eines Monats vollzogen werden, §§ 936, 929 Abs. 2 ZPO. Bei Unterlassungsverfügungen geschieht dies regelmäßig durch Zustellung der einstweiligen Verfügung mittels eines Gerichtsvollziehers im Parteibetrieb. Auch die Zustellung von Anwalt zu Anwalt ist möglich, sofern der Gegner durch einen Anwalt vertreten ist. Insoweit ist zwischen Beschluss-und Urteilsverfügung zu unterscheiden:

Bei einer Beschlussverfügung beginnt die Monatsfrist mit Zustellung des Beschlusses an den Gläubiger. Die Zustellung an den Schuldner erfolgt nicht durch das Gericht, sondern ist Aufgabe des Gläubigers, § 922 Abs.2 ZPO. Mit der Zustellung im Parteibetrieb wird die Beschlussverfügung wirksam und zugleich gemäß §929 Abs. 2 ZPO vollzogen. Bei einer Urteilsverfügung beginnt die Monatsfrist mit der Verkündung des Urteils, § 929 Abs. 2 ZPO. Die Zustellung des schriftlichen Urteils erfolgt zwar an beide Parteien von Amts wegen. Diese Zustellung von Amts wegen stellt aber keine Vollziehung im Sinne von § 929 Abs. 2 ZPO dar. Erforderlich ist daher eine nochmalige Zustellung des Urteils durch den Gläubiger an den Schuldner im Parteibetrieb. Sollte das Urteil nach Verkündung nicht sogleich schriftlich vorliegen, ist dem Gläubiger zu empfehlen, sich umgehend eine abgekürzte Ausfertigung erteilen zu lassen, die er dem Schuldner innerhalb der Monatsfrist zustellen kann. Auch ohne die vom Gläubiger veranlasste Zustellung ist das Urteil mit Verkündung wirksam und ist vom Schuldner ab diesem Zeitpunkt zu beachten.

Im Falle eines Verstoßes durch den Schuldner gegen die Unterlassungsverfügung, kann dies mit der Verhängung eines Ordnungungsmittels (Ordnungsgeld oder Ordnungshaft) geahndet werden. Der zulässige Rahmen für die Ordnungsmittel beträgt bei Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahre Ordnungshaft. Diese Ordnungsmittel sind vorher anzudrohen und können nur nach Durchführung eines neuen Verfahrens (§§ 890, 891 ZPO) verhängt werden. Wie das Ordnungsmittel letztendlich ausfällt ist stets eine Frage des Einzelfalls und liegt im Ermessen des erkennenden Gerichts.

______________________________________ …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Einstweilige Verfügung , It-recht Serien , Die Einstweilige Verfügung
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 5. Dezember 2010 auf http://it-prozessrecht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 2

IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…

Die Einstweilige Verfügung und wie man darauf reagieren kann!

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 7. Januar 2008 — Wer als Privatperson oder Unternehmer eine Abmahnung erhalten hat und auf diese nicht oder nicht ausreichend reagiert, riskiert…

Wirkungsvolle Zustellung

Stuttgart Inkasso | 9. Mai 2009 — Häufig kommt der Gerichtsvollzieher erst zum Zuge, wenn es darum geht einen Titel o.ä. zuzustellen. Dabei gibt es bereits vor d…

Die einstweilige Verfügung. Teil 1: Begriff und Funktion

IT-Prozessrecht | 28. November 2010 — In der neuen Serie “Die einstweilige Verfügung” auf it-prozessrecht.de erklären wir die Bedeutung und Reaktionsmöglichkeiten au…

Die einstweilige Verfügung. Teil 4: Die Reaktionsmöglichkeiten

IT-Prozessrecht | 8. Dezember 2010 — IV. Reaktionsmöglichkeiten des Antragsgegners auf eine einstweilige Verfügung 1. Abgabe einer Abschlusserklärung a) Inhalt …

Die einstweilige Verfügung. Teil 2:Voraussetzungen für den Erlass

IT-Prozessrecht | 1. Dezember 2010 — II. Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung 1.Angehen des richtigen Gerichts Zunächst muss der Antrag …

Heilung der fehlerhaften Zustellung einer einstweiligen Verfügung

Internet-Law | 1. Juli 2011 — Einstweilige Verfügungen müssen im Parteibetrieb zugestellt werden. Das bedeutet, dass der Antragsteller die einstweilige Verfü…

Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 24

IT-Prozessrecht | 31. Oktober 2010 — LG Stade, Urteil vom 23.04.2009, Az.: 8 O 46/09 Das Landgericht Stade hatte in diesem Verfahren zunächst antragsgemäß eine ei…

Giersch vs. Google - immer noch keine Zustellung?

Lichtenrader Notizen | 21. Juni 2005 — Eingangsseite von Gmail alias Google Mail mit neuer Adresse - Golem.de via Peter Müller berichtet, dass die Einstweilige Verfügung…

OLG Hamm: Wirksame Zustellung einer einstweiligen Verfügung an den Prozessbevollmächtigten nur mit Empfangsbekenntnis

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 27. August 2010 — OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2010, Az. 4 U 193/09 §§ 936, 929 II ZPO Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Zustellung eine…