Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 2
IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…
In der neuen Serie “Die einstweilige Verfügung” auf it-prozessrecht.de erklären wir die Bedeutung und Reaktionsmöglichkeiten auf eine gerichtliche einstweilige Verfügung. Erhält der Abgemahnte eine Abmahnung und reagiert auf diese nicht oder nur unzureichend, droht ihm auf Antrag des Abmahners der Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das Gericht. Damit sich die Betroffenen ein umfassendes Bild über die Bedeutung einer einstweiligen Verfügung machen können, erläutern wir die wichtigsten Punkte, die man im Zusammenhang mit einer einstweiligen Verfügung kennen sollte:
I. Begriff und Funktion
Die einstweilige Verfügung ist ein Bestandteil des gerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzes. Der vorläufige Rechtsschutz bietet die Möglichkeit, subjektive Rechte bereits vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu schützen. Die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens kann wirksamen Rechtsschutz dann nicht gewährleisten, wenn wegen der Dauer des Verfahrens zu besorgen ist, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache das streitige Recht endgültig verkürzt wird oder die Rechtsverletzung fortgesetzt wird. Für diesen Fall sieht der Zivilprozess drei Arten vorläufigen Rechtsschutzes vor:
Arrest (§§ 916 ff. ZPO) Einstweilige Verfügung (§§ 935 ff., 940 ZPO) Einstweilige AnordnungZur Unterscheidung der vorstehenden Arten des vorläufigen Rechtsschutzes gilt hierbei folgendes:
Der Arrest dient der Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines Anspruchs, der in eine solche übergehen kann.
Die einstweilige Anordnung ist eine spezielle Form des vorläufigen Rechtsschutzes, die das Gesetz in verschiedenen Arten und Phasen des Verfahrens vorsieht, insbesondere im Familienrecht.
Die einstweilige Verfügung ist die vorläufige Entscheidung des Gerichts in einem summarischen Verfahren, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs (Sicherung eines Individualanspruchs auf gegenständliche Leistung oder des Rechtsfriedens, ausnahmsweise auch der vorläufigen Befriedigung) bis zur endgültigen Entscheidung durch das Gericht dient. In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten e…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. November 2010 auf http://it-prozessrecht.de.
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