Die eigenen Kinder adoptieren?

Eine indische Leihmutter hat vor zwei Jahren für ein deutsches Ehepaar Zwillinge zur Welt gebracht. Doch weder Deutschland noch Indien erkennen die Kinder als Staatsbürger an.

Den Hohen Richtern geht es um das Wohl der Zwillinge, die seit ihrer Geburt vor mehr als zwei Jahren staatenlos sind. Deswegen hat Indiens Oberster Gerichtshof das zuständige Ministerium für Frauen und Kinder angewiesen, alles für eine schnelle Adoption der beiden kleinen Jungen vorzubereiten. Und Pässe auszustellen. Um sicherzustellen, dass die Beamten dort zügig arbeiten, haben die Richter für den dritten Mai einen Prüfungstermin angesetzt. “Wir hoffen, dass diese Behörde jetzt die Arbeit aufnehmen wird”, sagt der deutsche Vater der Kinder. “Aber das Thema wird vielleicht nicht so schnell abgeschlossen sein, wie wir uns das wünschen würden.” // //]]> Für den Deutschen, der seinen Namen nicht nennen möchte, ist das Ringen um die Kleinen noch lange nicht vorbei. Nach mehr als zweijährigem Kampf um seine Kinde…

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Themen: Adoption , Oberster Gerichtshof , Ministerium

Erschienen 18. März 2010 auf http://log.handakte.de/.

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