Die Ehe ohne Standesamt ein Problemfall ?
am 08.07.2008 von http://www.recht-blog.com
Bis Ende des 18. Jahrhunderts war die Eheschließung ausschließlich Sache der Kirchen und Synagogen. Der Einfluss des französischen Rechts (vgl. Code Civil) begünstigte die Zivilehe, denn in vielen Territorien im westlichen Deutschland kam französisches Personenstandsrecht zur Anwendung. Zu ersten ganz eigenständigen deutschen partikularrechtlichen Gesetzen kam es erst in den 1850er Jahren (Frankfurt, Oldenburg u. a.). Die erste in Oldenburg durchgeführte zivilrechtliche Trauung erfolgte 1855 in Varel. Geheiratet haben damals der Baptistenprediger August Friedrich Wilhelm Haese und Meta Schütte. Gerade „Dissidenten“ wie sie, die keiner der damaligen großen Konfessionen angehörten und denen mancherorts eine rechtlich anerkannte kirchliche Eheschließung verweigert wurde, trugen zur Einführung und Durchsetzung der Zivilehe bei.
Als Folge des Kulturkampfs und des späteren Reichskonkordats wurden die staatlichen Standesämter eingeführt, in denen die Ehe unabhängig von einem weltanschaulichen Bekenntnis geschlossen wird (Zivilehe). Eine kirchliche Eheschließung darf zusätzlich, jedoch erst nach der bürgerlich-rechtlichen Eheschließung stattfinden; eine Zuwiderhandlung gegen dieses in § 67 des Personenstandsgesetzes als Ordnungswidrigkeit statuierte Verbot kann allerdings nicht mit einer Geldbuße geahndet werden, da das Gesetz eine Sanktion nicht vorsieht. Wegen der Religionsfreiheit und da religiöse Zeremonien vom Staat sowieso nicht als rechtlich bindend anerkannt werden, kann über die Verfassungskonformität dieser Bestimmung des Personenstandsgesetzes diskutiert werden. In Österreich ist eine rein kirchliche Eheschließung ohne weiteres möglich und hat keinerlei Rechtsfolgen.
Quelle: Wikipedia
In Deutschland wurde nun fast unbemerkt beschlossen, dass eine Ehe nun auch rein kirchlich möglich sein soll. Die Voraussetzung einer staatlichen Eheschließung soll in Zukunft nicht mehr notwendig sein.
Gedacht ist diese Änderung insbesondere für ältere Paare, welche …
Hochzeit ab 01.01.2009 auch ohne Standesamt möglich
familienrecht-muenchen.info / München (ddp). Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit ist das Recht der Eheschließung grundlegend verändert worden. Künftig darf sich ein Paar auch dann kirchlich trauen lassen, wenn es zuvor nicht standesamtlich geheir…
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Das Ehepaar lebt in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
Jurabilis / Die Süddeutsche Zeitung weist auf die Änderung des Personenstandsgesetzes hin, die - in der Tat - weitgehend unbemerkt vonstatten ging.Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit ist das Recht der Eheschließung grundlegend verändert worden:…
Familienrecht: Kirchliche Eheschließung künftig auch ohne Standesamt möglich
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Am 01. Januar 2009 tritt eine Änderung des Personenstandsgesetzes in Kraft, mit der die §§ 67, 67a aufgehoben werden. Damit fällt das Verbot, sich kirchlich trauen zu lassen „ohne dass zuvor die Verlobten vor dem Standesamt erklärt haben, d…
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