Ex-Freundin mit Zigarette gequält
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„Sie machen jedes tatsächliche Opfer einer Vergewaltigung unglaubwürdig.“ Mit diesem Vorwurf musste Jugendrichter Peter Wohlfahrt kürzlich gleich drei junge Frauen konfrontieren, die aus unterschiedlichen Gründen falsche Anschuldigungen wegen Sexualstraftaten erhoben hatten. „Diese Fälle nehmen überhand. Das darf man nicht durchgehen lassen“, betonte Wohlfahrt.
Los ging der Vormittag am Jugendgericht mit der Verhandlung gegen eine 19-Jährige, die ihren Ex-Freund nach der Trennung aus Verärgerung der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Der Student ließ sie nicht in Ruhe und rief ständig an, weil er sie zurück haben wollte. Als er ihr und ihrer Schwester schließlich die Reifen am Auto zerstochen hatte, ging sie zur Polizei und erstattete Anzeige gegen den Ex.
„Aus Wut und Verzweiflung“ habe sie die angebliche Vergewaltigung in mehreren Vernehmungen bei der Polizei geschildert, sagte die 19-Jährige vor Gericht. Später nahm sie die Anschuldigungen wieder zurück. Das Strafverfahren wegen „falscher Verdächtigung“ stellte Wohlfahrt gegen die Zahlung von 300 Euro Geldbuße ein, weil die junge Frau sich freiwillig in therapeutische Behandlung begeben will.
Im Mittelpunkt des zweiten Falls stand eine Wiederholungstäterin: Die 16-Jährige hatte mit einer Anzeige wegen Vergewaltigung eine große Polizeiaktion ausgelöst, nachdem sie zuvor mit zwei Männern einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Weil das Ganze im Freien stattfand, kam sie mit verdreckten Klamotten nach Hause und brauchte offenbar eine Ausrede für ihre Eltern.
Auch der Freund sollte wohl nicht erfahren, dass sie fremdgegangen war. Deshalb erzählte sie der Polizei, sie sei von den zwei Männern trotz heftiger Gegenwehr zum Sex gezwungen worden.
Noch in der gleichen Nacht wurde eine umfangreiche Fahndungsaktion eingeleitet, verhaftet wurde zum Glück niemand. Die 16-Jährige hätte es besser wissen müssen: Sie hatte vor zwei Jahren bereits einen Mitschüler beschuldigt, sie auf der Schultoilette belästigt zu haben. Auch diese Vorwürfe stellten sich als frei erfunden heraus. „Wenn du so etwas nochmal machst, sperre ich dich ins Gefängnis“, drohte Wohlfahrt. Diese Mal kam die 16-Jährige noch mit vier Tagen Arrest wegen „Vortäuschens einer Straftat“ davon.
Im dritten Verfahren saß eine 21-Jährige auf der Anklagebank, die einen 53-Jährige…
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. März 2007 auf http://www.woetzel-online.info/.
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