Die EBS: Eine Uni, die keine ist und eine Menge Ärger beim Arbeitsgericht

Also ehrlich, eigentlich soll man ja nicht hämisch sein. Aber so ein bisschen Häme…die EBS („European Business School“) liegt nicht nur idyllisch, sie denkt auch gerne ebenso global wie elitär. Die Elite von Morgen soll hier ausgebildet werden, privat und bezahlt. Eigentlich keine schlechte Idee, wäre da nicht die offenbar systemnotwendige notwendige Hybris von Institution und Absolventen. Wenn von Guttenberg die Verkörperung der Generation „Ich“ war, wie teilweise geschrieben wurde, eine Dissertation nur schrieb (oder zusammenstückelte, oder gar schreiben ließ, egal), reflektiert die EBS diese Haltung optimal.

Es passt gar nicht ins Bild, dass die EBS eigentlich keine Universität ist, auch wenn sie sich schon mal vorsorglich so nennt (*). Klingt schließlich besser, als wenn die Elite an einer FH studiert, aber als solche ist die Schule nun einmal zugelassen. Mit einer zweiten Fakultät – Jura, neben BWL – wird sich das angeblich aber bald ändern.

Der frühere Chef der EBS ist gerade fristlos gekündigt worden.

Herr Jahns soll Gelder veruntreut haben, solche vom Staat (auch private Hochschulen können ohne den hier nicht existieren). Angeblich auf die altbekannte Tour: Scheinrechnung für „Beratungen“, die es so oder in dieser Wertigkeit nicht gegeben hat.

Er kämpft jetzt an allen Fronten. Nach einem kurzen Aufenthalt in Untersuchungshaft droht ihm eine Anklage (Landgericht) und der von ihm angestrengte Arbeitsgerichtsprozess, der wird auch nicht gerade schön. Man kann ein solches Verfahren von außen schwer nachzeichnen. Das Strafverfahren dauert viel zu lange, um im Arbeitsgerichtsprozess von Nutzen (oder Schaden) zu sein. Meistens ist es gar nicht empfehlenswert, gegen solche Kündigungen vorzugehen. Die unterschiedlichen Prozessordnungen zwingen dazu, in gewisserer Weise mit gespaltener Zunge zu reden. Arbeitsgerichte lassen einen zudem schnell auch bei Verdacht über die Klinge springen. Riskiert man ein Urteil, ist der Schaden daher meist riesengroß. Die meisten Anwälte meinen aber, es sähe schlecht aus, wenn man es nicht mache. Oft strampelt dann auch der Verteidiger im Arbeitsgerichtsverfahren (und überträgt dahin nicht selten, was er als „Konfliktverteidigung“ bei den Strafgerichten gelernt hat. Das ist besonders anstrengend und besonders nutzlos).

Im schlimmsten Fall (den wir einmal erleben mussten), fangen alle an zu spinnen: Das Arbeitsgericht setzte das Verfahren wegen Vorgreiflichkeit des Strafprozesses aus. Die Staatsanwaltschaft fand die zivilistischen Fragen so schwer, dass sie die Ermittlungen bis zum Ende des Arbeitsgerichtsverfahrens aussetzte. Super: Denn keiner der beiden wollte zuerst nachgeben.

Herr Jahns, das ist der ehemalige EBS-Chef, wird auch keine Freude haben. Die Publicity eines Arbeitsgerichtsverfahrens, dessen Ausgang maximal ein schaler Vergleich ist, schadet dem Ruf ebenso maximal. Und verschlingt Ressourcen……

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Themen: Jura , Elite , FH , Dissertation , Aufenthalt , Bwl , Alltag IM Arbeitsrecht

Erschienen 15. Mai 2011 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.

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