Die E-Akte kommt

Die elektronische Akte soll auch im Strafrecht eingeführt werden. Im Bundesjustizministerium feilt eine Arbeitsgruppe derzeit an einem Gesetzentwurf für den Abschied vom Papier. Gestern veranstaltete das Ministerium in Berlin ein Symposium, um alle Aspekte der “E-Akte” zu beleuchten.

Ich war eingeladen, kurz darzulegen, wie Strafverteidiger zu der E-Akte stehen, was sie von ihr erwarten – und was sie vielleicht befürchten. Hier einige Passagen aus meinem Statement:

“Als ich meine Mitarbeiterin bat, die Einladung zu dieser Veranstaltung im Kalender zu notieren, war sie gerade am Kopierer. Den Blick auf sie verstellten zwei Umzugskartons. Die Kartons enthielten die gerade eingetroffene Akte eines Wirtschaftsstrafverfahrens.

Obwohl wir einen wahrlich modernen Kopierer nutzen, hing ein würzig-kräftiger Ozongeruch im Raum. Die Miene meiner ansonsten meist gut gelaunten Mitarbeiterin war, so wie sie immer ist, wenn sie Akten kopiert: sauertöpfisch.

Endloses Scannen und Kopieren gehört zwar zum Alltag eines Strafverteidigerbüros. Es ist und bleibt aber Strafarbeit, ebenso wie die Pakete mit umfangreichen Akten zur Post schleppen (was in überschaubaren Büros heute übrigens bevorzugt der Chef erledigen darf – weil er ja ein Auto hat und es jetzt die 24 Stunden geöffneten Packstationen gibt).

Es wird Sie deshalb kaum überraschen, dass meine Mitarbeiterin euphorisch auf die Einladung zu diesem Symposium reagierte. Eine E-Akte ist geplant? jubelte sie. Das würde ich gern noch erleben!

Meine Sekretärin ist Mitte 30, es besteht also verhaltener Grund zur Hoffnung. Nachdem ich heute erlebt habe, mit welchen Elan das Team hier im Bundesjustizministerium die Idee der E-Akte umsetzt, bin ich sogar sehr guter Hoffnung.

Ich schließe mich als Strafverteidiger der Begeisterung meiner Mitarbeiterin uneingeschränkt an. Die papierne Ermittlungsakte ist ein Relikt, welches ich als Strafverteidiger gerne hinter mir lassen würde.

I. Gründe, die aus Verteidigersicht für die E-Akte sprechen

Aus folgenden Gründe finde ich die Idee der E-Akte gut:

- PC, Büronetzwerk, Notebook und Onlinekommunikation gehören mittlerweile zur Grundausrüstung der allermeisten Strafverteidiger. Die technischen Voraussetzungen sind also da, um sich vom Papier zu verabschieden.

- Außer in kleinen Verfahren ist es ein mühseliges Unterfangen, die Papierakte in der Hauptverhandlung präsent zu haben. Immer mehr Kollegen stellen deshalb ohnehin schon eine eigene E-Akte her, indem sie die Papierakte in PDFs verwandeln oder sogar spezielle Software verwenden.

Alleine der Wegfall des schweißtreibenden Aktenschleppens ist aus Sicht eines Strafverteidigers ein dringender Grund für die Einführung der E-Akte. Denken Sie auch an den Wohlfühlfaktor, wenn man bei einem Auswärtstermin keinen Koffer mit sieben, acht, zwölf Aktenordern mehr einchecken u…

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Themen: Berlin , Symposium , Ministerium

Erschienen 29. Juni 2011 auf http://www.lawblog.de.

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