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Die DVD ist keine neue Nutzungsart

am 29.11.2005 von Rechtblog

Der BGH hat entschieden, dass es sich bei der Vermarktung eines digital gespeicherten Films zum Abspielen auf einem eigenen Wiedergabegerät (DVD) nicht um eine gegenüber der Vermarktung herkömmlicher Videokassetten neue Nutzungsart i.S. des § 31 Abs.4 UrhG handelt.
Diese Frage wurde relevant, da nach dem deutschen Urheberrecht keine Nutzungsrechte für noch nicht bekannte Nutzungsarten vergeben werden können ( § 31 Abs. 4 UrhG ).
Fazit:
Ein guter Tag für die Inhaber der Nutzungsrechte und ein schlechter Tag für die Urheber.
Quelle: Urteil des BGH vom 19.05.2005 – IZR 285/02

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