Die DVD ist keine neue Nutzungsart

Der BGH hat entschieden, dass es sich bei der Vermarktung eines digital gespeicherten Films zum Abspielen auf einem eigenen Wiedergabegerät (DVD) nicht um eine gegenüber der Vermarktung herkömmlicher Videokassetten neue Nutzungsart i.S. des § 31 Abs.4 UrhG handelt. Diese Frage wurde relevant, da nach dem deutschen Urheberrecht keine Nutzungsrechte für noch nicht bekannte Nutzungsarten vergeben werden können ( § 31 Abs. 4 UrhG ).

Fazit: Ein guter Tag für die Inhaber der Nutzungsrechte und ein schlechter Tag für die Urheber.

Quelle: Urteil des BGH vom 19.05.2005 – IZR 285/02

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Themen: Bgh , Films
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 29. November 2005 auf http://www.recht-blog.com.

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