BGH: Ältere Spielfilmverwertungsverträge erfassen auch eine Vermarktung auf DVD
LAWgical | 25. Mai 2005 — Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 19. Mai 2005 (I ZR 285/02) entschieden, daß es sich bei der Vermark…
Der BGH hat entschieden, dass es sich bei der Vermarktung eines digital gespeicherten Films zum Abspielen auf einem eigenen Wiedergabegerät (DVD) nicht um eine gegenüber der Vermarktung herkömmlicher Videokassetten neue Nutzungsart i.S. des § 31 Abs.4 UrhG handelt. Diese Frage wurde relevant, da nach dem deutschen Urheberrecht keine Nutzungsrechte für noch nicht bekannte Nutzungsarten vergeben werden können ( § 31 Abs. 4 UrhG ).
Fazit: Ein guter Tag für die Inhaber der Nutzungsrechte und ein schlechter Tag für die Urheber.
Quelle: Urteil des BGH vom 19.05.2005 – IZR 285/02
Erschienen 29. November 2005 auf http://www.recht-blog.com.
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Kurz Pfitzer Wolf | 17. Dezember 2008 — Bis 01.01.2008 konnten Nutzungsrechte nur für bekannte Nutzungsarten eingeräumt werden. Für unbekannte Nutzungsarten war dies b…
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MEDIEN INTERNET und RECHT | 1. März 2009 — 1. Bei der Videozweitauswertung handelt es sich um eine bis 1965 völlig unbekannte Art der Nutzung von Kinofilmen. Eine mögliche V…
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Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 3. März 2011 — LG München I, Urteil vom 30.08.2010, Az. 21 O 14144/10 - nicht rechtskräftig §§ 31; 94 UrhG Das LG München I hat entschie…
Handakte WebLAWg | 23. November 2006 — In der Zeit vor 1992 (hier: zwischen 1984 und 1992) stellte das Internet noch keine allgemein bekannte Nutzungsart dar. Daher k…
LBR-Blog | 2. September 2009 — Diese Frage ist weder einfach noch schnell zu beantworten. Fangen wir einfach mit einer aktuellen Entscheidung des BGH (BGH, …
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