Die Drei-Eiligkeit

Heute das Vergnügen, in der Sache mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher zu telefonieren, der die Zustellung vornehmen wird. Der arme Mann macht die Vertretung für den eigentlich zuständigen Gerichtsvollzieher. Offenbar gibt es verschiedene Stufen der Dringlichkeit. Erste Frage war nämlich, wie eilig es denn sei. Ich wies darauf hin, dass es sich ja immerhin um ein Eilverfahren handelt, das natürlich schon vorrangig zu behandeln wäre. Immerhin muss der Antragsteller das ja auch nach außen hin dokumentieren. Und außerdem war ich heute morgen schon um zehn Uhr auf der Matte gestanden und hab in der Geschäftsstelle des Gerichts den Beschluss abgeholt. Wir haben uns dann hinsichtlich der Eiligkeit darauf geeinigt, dass ein Blaulicht nicht zum Einsatz kommen wird. Die Unterlagen sind jetzt jedenfalls auf dem Weg.

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Erschienen 31. Juli 2008 auf http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/.

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