Die DNA-Probe, wie sie leibt und lebt

Vor ein paar Jahren wurde der Mandant ED-behandelt, also einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Mit allem Drum und Dran. Als es im aktuellen Fall um die Frage einer DNA-Probe ging, notierte der Ermittlungsbeamte folgenden Hinweis:

Der Mandant wurde in der Folge unbehandelt entlassen. Man hatte seine DNA und alles weitere ergab sich aus der Spurensicherung der Polizei:

Für den Ermittler war der Fall klar. Er schloß die Akte und gab sie weiter an die Staatsanwaltschaft, die dann Anklage erhob.

Etwa 18 Monate nach der angeblichen Tat fand der Hauptverhandlungstermin statt. Reichlich Zeugen waren geladen, der Mitangeklagte war auch erschienen und aussagebereit. Die Zeugen konnten zu dem Mandanten nichts sagen, der Mitangeklagte bekundete, daß der Mandant nichts mit der Sache zu tun hatte. Es kam also darauf an, was der DNA-Vergleich ergab.

Das Ergebnis der kriminaltechnischen Auswertung fehlte in der Akte. Beziehungsweise es konnte noch nicht “nachberichtet” werden:

18 Monate lang hatte man also noch keine Gelegenheit, ein paar Moleküle miteinander zu vergleichen.

Das ist der öffentliche Dienst, wie er leibt und lebt. Auf der eine Seite werden Speichel- und sonstige Proben auf Teufel kom…

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Themen: Polizei , Behörden
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 30. März 2011 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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